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Zum Ende der Seite springen Nachteilsausgleich ab wann?
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Kroeti Kroeti ist weiblich
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Dabei seit: 16.04.2007
Beiträge: 2

Nachteilsausgleich ab wann? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wird einem der Zusatzurlaub ab Antragstellung beim Versorgungsamt oder ab Ausstellung des Ausweises gegeben? Der Ausweis gilt ja auch rückwirkend ab Antragstellung.
Danke für Eure Antworten
26.04.2007 00:54 Kroeti ist offline E-Mail an Kroeti senden Beiträge von Kroeti suchen Nehmen Sie Kroeti in Ihre Freundesliste auf
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
B-C


Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen

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Hallo Kroeti,

der Zusatzurlaubsanspruch für schwerbehinderte Menschen ist im SGB IX § 125 geregelt.
Der Zusatzurlaubsanspruch entsteht mit Datum der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Wird die Schwerbehinderteneigenschaft Mitten im Jahr anerkannt, wird der jährliche Zusatzurlaub auch nur anteilig gewährt...

Lies einfach mal hier:

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-238/i.h
tml

Achtung: Wenn Du jetzt zum Beispiel die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch mit Wirkung vom z. B. 1.6.06 erhalten hast, steht Dir zwar rein theoretisch der halbe Zusatzurlaubsanspruch für das Jahr 2006 zu, allerdings ist das Urlaubsjahr 2006 i. d. R. abgelaufen und der Anspruch verfallen (es sei denn im Tarifvertrag steht, dass der "normale Urlaub z. B. bis zum 30.6. des Folgejahres genommen werden kann - dann kann das auch für den Zusatzurlaub gelten...).
Hast Du jetzt eine Anerkennung ab 1.1.07 bekommen steht Dir selbstverständlich der volle Zusatzurlaub zu...

Hoffe, diese Antwort bringt Dich weiter, ansonsten einfach noch mal nachfragen.

Lieben Gruß
Martin
26.04.2007 10:37 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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