Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite
Portal Schwerbehinderung-Aktuell Forums-Portal Linkliste Galerie "Biggi-Chat" Synergy-Radio
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Nachteilsausgleiche, Merkzeichen » Anfrage Parkerleichterung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Anfrage Parkerleichterung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
kerzenfreak kerzenfreak ist weiblich


images/avatars/avatar-394.jpg

Dabei seit: 01.10.2007
Beiträge: 3
Herkunft: Cottbus

Anfrage Parkerleichterung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Meine Parkerleichterung auf Grund von Morbus Crohn wurde verlängert, aber die Gültigkeit auf Berlin/Brandenburg festgelegt. Diese Sonderregelung existiert auch noch in anderen Bundesländern, darf ich z.B. meine Parkgenehmigung auch in anderen Bundesländern ins Auto legen, wo z.B. der Parkplatz gebührenpflichtig ist oder muß ich dort bezahlen.
ich hoffe ihr könnt mir diese Frage beantworten.
Vielen Dank
kerzenfreak
08.10.2007 20:52 kerzenfreak ist offline Beiträge von kerzenfreak suchen Nehmen Sie kerzenfreak in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kerzenfreak am 08.10.2007 um 20:52 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Träne Träne ist weiblich
Co-Admin


images/avatars/avatar-424.jpg

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo kerzenfreak,

mir ist nichts bekannt, das nur im eigenen (wo man wohnhaft ist) Bundesland mit dieser Sonderregelung parken darf. Mit dem Merkzeichen "B" darf man ja auch die Begleitperson kostenlos in ganz Deutschland mitnehmen, sonst wäre es m. E. kein Nachteilsausgleich mehr. Du kannst also ganz beruhigt auch mal in Bayern parken. smile

Mit der Gültigkeit ist sicher gemeint, das Du die Voraussetzungen für die in Land Brandenburg / Land Berlin festgesetzte Sonderregelung "Parkerleichterungen außerhalb des Merkzeichens AG" hast. Diese Sonderregelungen werden in Deutschland nicht einheitlich geregelt.

Für mehr Info´s kannst Du auch gerne im Portal schnökern gehen.

__________________
Viele Grüße Träne
10.10.2007 21:34 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 10.10.2007 um 21:34 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
kerzenfreak kerzenfreak ist weiblich


images/avatars/avatar-394.jpg

Dabei seit: 01.10.2007
Beiträge: 3
Herkunft: Cottbus

Themenstarter Thema begonnen von kerzenfreak
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich danke für die schnelle Antwort auf meine Frage. Diesen Gesichtspunkt hatte ich noch gar nicht in Betracht bezogen, aber es macht eigentlich Sinn.
Danke kerzenfreak
10.10.2007 22:58 kerzenfreak ist offline Beiträge von kerzenfreak suchen Nehmen Sie kerzenfreak in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von kerzenfreak am 10.10.2007 um 22:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Holger Holger ist männlich
B-C


Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ

Text Ich glaub das ist doch anders! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, hat Kerzenfreak nicht den Blauen Ausweis mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol, sondern "nur" die besondere Parkerleichterung im Land Brandenburg.
http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detai...bm1.c.354950.de

Da dies eine Ausnahmegenehmigung des Landes ist, kann dies sehr wohl nur auf Bundesländer mit einer gleichen Regelung beschränkt sein. Dies müsste aus dem Dokument eigentlich hervorgehen.

Schlumpfi hatte ähnliches mal für die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, NRW, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen zitiert, bei denen es wohl eine ähnliche Verwaltungsvorschrift gibt.
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...p?threadid=1308

Wenn aus der Ausnahmegenehmigung also wörtlich hervorgeht, dass sie nur in Berlin und Brandenburg gilt, ist das leider so.
Die Regelung zur Begleitperson im § 164 Absatz 2 SGB IX ist dagegen Bundesrecht und gilt in ganz Deutschland.

Viele Gruesse

Holger
11.10.2007 17:41 Holger ist offline E-Mail an Holger senden Beiträge von Holger suchen Nehmen Sie Holger in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Holger am 11.10.2007 um 17:41 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Nachteilsausgleiche, Merkzeichen » Anfrage Parkerleichterung

Views heute: 11.180 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.043.897

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH

RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden