|
 |
Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend |
ISIS 
B-C
 
Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73
 |
|
Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend |
 |
Hy,
bin seit Januar krank, seit April gleichgestellt, Umschulung wurde von BFA genehmigt, betriebsbedingt gekündigt worden ohne zustimmung vom Integrationsamt...Klage eingereicht, Güteverhandlung am Do 25.10.07
Ist das unten stehende Gesetz für mich zutreffend?
Bitte um Hilfe
gruß isis
§1 ABs.2 Satz 3 KSCHG Satz 2
Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. 4Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen.
(3) 1Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. 2In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. 3Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt im Sinne des Satzes 1 erscheinen lassen.
|
|
19.10.2007 18:14 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von ISIS am 19.10.2007 um 18:14 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
 |
|
Hallo isis,
so wie ich Deinen Fall bisher "kenne", ist das mit Sicherheit ein Ansatzpunkt...
Interessant zu wissen wäre auch, wie der Betriebsrat sich zur Kündigung verhalten hat... Ist Dir mitgeteilt worden ob und wie die Anhörung des BRs stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis?
|
|
19.10.2007 21:49 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 19.10.2007 um 21:49 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
ISIS 
B-C
 
Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73
Themenstarter 
 |
|
wir haben keinen BR und auch keine SchB Vertr. , sowas ist bei uns von der Gesch. LT nicht gewünscht und die Mitarbeiter trauen sich natürlich net...
isis
|
|
19.10.2007 22:11 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von ISIS am 19.10.2007 um 22:11 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
 |
|
RE: Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend |
 |
Hallo Isis,
natürlich gilt das Kündigungsschutzgesetz für Dich, wie für jeden anderen Arbeitnehmer!
Auch das Schwerbehindertengesetz findet Anwendung!
Schon vor dem 25.10. kann ich Dir sagen, das die Anhörung / Güteverhandlung zu Deinen Gunsten ausgehen wird. Das Integrationsamt ist um Zustimmung auch von kleinen Unternehmen, die nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, zu bitten. Ohne die Zustimmung wird das Arbeitsgericht die Kündigung für unrechtmäßig erlären müssen.
Liebe Grüße
Wolfgang
|
|
22.10.2007 13:18 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 22.10.2007 um 13:18 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
ISIS 
B-C
 
Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73
Themenstarter 
 |
|
RE: Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend |
 |
Danke Wolfgang,
beruhigt mich etwas, bin bei solchen Dingen net besonders mutigggg 
gruß isis
|
|
22.10.2007 22:35 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von ISIS am 22.10.2007 um 22:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|
|
 |
Views heute: 2.930 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.035.647
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|