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newbie
B-C


Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 4

widerspruch einlegen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hello there,

ich hab am anfang diesen monat einen bescheid gekriegt, dass meine 100% gdb auf 80% runtergestuft werden soll und die merkzeichen aG und H wegfallen.mir bleiben noch G und B.

zu meiner wenigkeit: ich bin ein sogenannter Inkompletter Ouerschnitt und kann ca. 100m mit einer unterarmgehstütze gehen danach erlahmt die muskulatur und die fall- und stolpergefahr ist sehr hoch.so das ich mich erstmal für eine längere zeit hinsetzten muß oder einen rohlstuhl brauche.

ich habe überlegt dagegen wiederspruch zu erheben.meine frage ist: wofür ist das merkzeichen aG in meinen falle gut?wie kann ich ein glaubhaften widerspruch formulieren.
08.12.2007 16:58 newbie ist offline E-Mail an newbie senden Beiträge von newbie suchen Nehmen Sie newbie in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Hallo Newbie,

im Normalfall hast du 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen - in deinem Falle würde ich auch um die Akten bzw. die Unterlagen bitten, auf denen sich die Abstufung des GdB stützt. Also offiziell Widerspruch anmelden und um Akteneinsicht bitten. Die Begründung des Widerspruches erfolgt dann später

Bei "nur G" würde man voraussetzen, daß du imstande bist, rund 2 Km hinter dich zu bringen, ohne erhebliche Schmerzen und Anstrengung...

Bei aG ist es straffer gefasst, je nach Gericht kämest du mit den 100 Mtr verbliebener Gehstrecke tatsächlich nicht "hin", einige Gerichte haben Gehstrecken von 30 Metern für aG genannt...ABER:

Wenn es so wäre, daß dir das Gehen auch mit Unterarmstützen nur mit äußerster Anstrengung UND Schmerzen auch auf den ERSTEN METERN möglich ist und nicht nur Fall- oder StolperGEFAHR besteht ... daaannn sieht das natürlich anders aus. Weiterhin könnte es ja auch sein (ich kenne deine Akten bzw. deinen Fall ja nicht und spekuliere hier ins Blaue), daß du mit deiner Gangunsicherheit (Schwanken, etc.) auch eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellst ...immerhin könntest du ja z.B. auch auf die Straße schwanken oder gar auf dem Zebrastreifen fallen.... sowas AugenzwinkernAugenzwinkernsollte für mein Verständnis direkt mittels aG aus dem Straßenverkehr gezogen werden - ich hoffe, du verstehst, wie ich das meine.

In deinem Falle ist aG zum Beispiel ziemlich gut sogar, da du dann z.B. kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen könntest....du könntest aber auch mit dem Taxi fahren, wenn dir die öffentlichen nicht zumutbar sind, etc..... genaueres kann ich dir darüber jedoch erst sagen, wenn ich etwas mehr über Dich bzw. deine Umstände (berufstätig? Rentner? Arbeitssuchend? Alleinstehend/Familie? Steuerzahler? usw usw) weiß smile

Ansonsten einfach mal hier noch lesen zur weiteren Info:

Tipps für den Widerspruch

Mal schnüffeln im Portalbereich "Ausweis & Co"

Merkzeichen - Allerlei Wissenswertes im Portalbereich von Schwerbehinderung-Aktuell

Broschüre Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Portal von Schwerbehinderung-Aktuell.de

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08.12.2007 19:55 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
newbie
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Themenstarter Thema begonnen von newbie
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die beiträge zum widerspruch habe ich schon bereits gelesen.waren auch sehr hilfreich.möchte halt nur mal gerne wissen ob es eine muster formelierung gibt,mit para. und gerichtsurteilen.
ich mache zu zeit eine umschulung in ein berufsförderungwerk und wohne auch da,We fahre ich nach hause mit den taxi und kriege übergangsgeld vom DRV-Bund und bin single.
08.12.2007 21:06 newbie ist offline E-Mail an newbie senden Beiträge von newbie suchen Nehmen Sie newbie in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
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Sowas gibt es meines Erachtens nicht, denn jeder Widerspruch ist individuell. Gehe doch erstmal wie hier beschrieben vor. Wenn Du dann erstmal alle Unterlagen hast, lässt sich auch die Begründung besser formulieren.

Was für Urteile brauchst Du? Alle zum "Merkzeichen aG"?

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Viele Grüße Träne
09.12.2007 11:11 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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newbie
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ja alle urteile für merkzeichen aG
09.12.2007 15:56 newbie ist offline E-Mail an newbie senden Beiträge von newbie suchen Nehmen Sie newbie in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
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Ohh, das sind unendlich viele Urteile. geschockt

Eine Direktverlinkung funktioniert leider nicht, deshalb diese Wegbeschreibung. smile

Unter www.anhaltspunkte.de >>Rechtsprechung >>Sie möchten in unserer Datenbank nach ausgewählten Entscheidungen... >>Zum Schwerbehindertenrecht >>Zum Nachteilsausgleich "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)

Dort findest Du schon mal viele Urteile zum Merkzeichen aG.

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Viele Grüße Träne
09.12.2007 16:43 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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ganz schön heftig das richtige herraus zu filtern.
09.12.2007 17:55 newbie ist offline E-Mail an newbie senden Beiträge von newbie suchen Nehmen Sie newbie in Ihre Freundesliste auf
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