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widerspruch einlegen |
newbie
B-C
 
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 4
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hello there,
ich hab am anfang diesen monat einen bescheid gekriegt, dass meine 100% gdb auf 80% runtergestuft werden soll und die merkzeichen aG und H wegfallen.mir bleiben noch G und B.
zu meiner wenigkeit: ich bin ein sogenannter Inkompletter Ouerschnitt und kann ca. 100m mit einer unterarmgehstütze gehen danach erlahmt die muskulatur und die fall- und stolpergefahr ist sehr hoch.so das ich mich erstmal für eine längere zeit hinsetzten muß oder einen rohlstuhl brauche.
ich habe überlegt dagegen wiederspruch zu erheben.meine frage ist: wofür ist das merkzeichen aG in meinen falle gut?wie kann ich ein glaubhaften widerspruch formulieren.
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08.12.2007 16:58 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von newbie am 08.12.2007 um 16:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Newbie,
im Normalfall hast du 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen - in deinem Falle würde ich auch um die Akten bzw. die Unterlagen bitten, auf denen sich die Abstufung des GdB stützt. Also offiziell Widerspruch anmelden und um Akteneinsicht bitten. Die Begründung des Widerspruches erfolgt dann später
Bei "nur G" würde man voraussetzen, daß du imstande bist, rund 2 Km hinter dich zu bringen, ohne erhebliche Schmerzen und Anstrengung...
Bei aG ist es straffer gefasst, je nach Gericht kämest du mit den 100 Mtr verbliebener Gehstrecke tatsächlich nicht "hin", einige Gerichte haben Gehstrecken von 30 Metern für aG genannt...ABER:
Wenn es so wäre, daß dir das Gehen auch mit Unterarmstützen nur mit äußerster Anstrengung UND Schmerzen auch auf den ERSTEN METERN möglich ist und nicht nur Fall- oder StolperGEFAHR besteht ... daaannn sieht das natürlich anders aus. Weiterhin könnte es ja auch sein (ich kenne deine Akten bzw. deinen Fall ja nicht und spekuliere hier ins Blaue), daß du mit deiner Gangunsicherheit (Schwanken, etc.) auch eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellst ...immerhin könntest du ja z.B. auch auf die Straße schwanken oder gar auf dem Zebrastreifen fallen.... sowas  sollte für mein Verständnis direkt mittels aG aus dem Straßenverkehr gezogen werden - ich hoffe, du verstehst, wie ich das meine.
In deinem Falle ist aG zum Beispiel ziemlich gut sogar, da du dann z.B. kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen könntest....du könntest aber auch mit dem Taxi fahren, wenn dir die öffentlichen nicht zumutbar sind, etc..... genaueres kann ich dir darüber jedoch erst sagen, wenn ich etwas mehr über Dich bzw. deine Umstände (berufstätig? Rentner? Arbeitssuchend? Alleinstehend/Familie? Steuerzahler? usw usw) weiß 
Ansonsten einfach mal hier noch lesen zur weiteren Info:
Tipps für den Widerspruch
Mal schnüffeln im Portalbereich "Ausweis & Co"
Merkzeichen - Allerlei Wissenswertes im Portalbereich von Schwerbehinderung-Aktuell
Broschüre Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Portal von Schwerbehinderung-Aktuell.de
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Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
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08.12.2007 19:55 |
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newbie
B-C
 
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
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die beiträge zum widerspruch habe ich schon bereits gelesen.waren auch sehr hilfreich.möchte halt nur mal gerne wissen ob es eine muster formelierung gibt,mit para. und gerichtsurteilen.
ich mache zu zeit eine umschulung in ein berufsförderungwerk und wohne auch da,We fahre ich nach hause mit den taxi und kriege übergangsgeld vom DRV-Bund und bin single.
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08.12.2007 21:06 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Sowas gibt es meines Erachtens nicht, denn jeder Widerspruch ist individuell. Gehe doch erstmal wie hier beschrieben vor. Wenn Du dann erstmal alle Unterlagen hast, lässt sich auch die Begründung besser formulieren.
Was für Urteile brauchst Du? Alle zum "Merkzeichen aG"?
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Viele Grüße Träne
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09.12.2007 11:11 |
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newbie
B-C
 
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
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ja alle urteile für merkzeichen aG
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09.12.2007 15:56 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Ohh, das sind unendlich viele Urteile. 
Eine Direktverlinkung funktioniert leider nicht, deshalb diese Wegbeschreibung. 
Unter www.anhaltspunkte.de >>Rechtsprechung >>Sie möchten in unserer Datenbank nach ausgewählten Entscheidungen... >>Zum Schwerbehindertenrecht >>Zum Nachteilsausgleich "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
Dort findest Du schon mal viele Urteile zum Merkzeichen aG.
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Viele Grüße Träne
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09.12.2007 16:43 |
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B-C
 
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Beiträge: 4
Themenstarter 
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ganz schön heftig das richtige herraus zu filtern.
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09.12.2007 17:55 |
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