Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite
Portal Schwerbehinderung-Aktuell Forums-Portal Linkliste Galerie "Biggi-Chat" Synergy-Radio
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » NEU: Persönliches Budget » "Hörgeräteversorgung" » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen "Hörgeräteversorgung"
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
sternschnuppe sternschnuppe ist weiblich
Moderator


images/avatars/avatar-4.jpg

Dabei seit: 14.09.2006
Beiträge: 632
Herkunft: sternenhimmel

"Hörgeräteversorgung" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Seit dem Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes der Gesetzlichen Krankenversicherung im April 2007 wurden für die Kostenübernahme der Hilfsmittel neue Bestimmungen erlassen. Ins Gesetz wurde aufgenommen, dass "für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsaufwand Ausschreibungen nicht zweckmäßig" sind. Es wurden keine Vorgaben gemacht, ab wann ein erhöhter Dienstleistungsaufwand vorliegt.


Resolution zur Finanzierung von Hörgeräten

Es sind die Urheberrechte zu beachten! // Träne

__________________
*Gehörlos*
Frohes Weihnachten & Guten Rutsch
Neuen Jahr 2008

10.12.2007 08:07 sternschnuppe ist offline Homepage von sternschnuppe Beiträge von sternschnuppe suchen Nehmen Sie sternschnuppe in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von sternschnuppe anzeigen
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von sternschnuppe am 10.12.2007 um 08:07 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Paulchen
Benutzer


Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 5

RE: "Hörgeräteversorgung" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das ist ne glatte Diskriminierung seitens der Krankenkassen,ebenso konnte ich noch nichts über die Ausführungsbestimmungen des persönlichen budgets herausbekommen;d.h.wieweit das auf soziale Leistungen wie ALG 1 oder 2 angerechnet wird.
momentan steck ich da in einem Teufelskreis,ohne HG,welche meine beidseitige hochgradige Innenohrschwerhörigkeit etwas kompensieren,kein job,aber wie die Geräte vom ALG bezahlen?Es müssten mal die Leute,welche so eiskalt über das Schicksal anderer befinden,mal in die gleiche situation kommen.
Oder besser ein zitat von R.v.Weizsäcker:
Nicht behindert zu sein ist ein Privileg,das einem jederzeit wieder genommen werden kann
10.12.2007 18:02 Paulchen ist offline Beiträge von Paulchen suchen Nehmen Sie Paulchen in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Paulchen am 10.12.2007 um 18:02 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Nele Nele ist weiblich
M


images/avatars/avatar-2.gif

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 301
Herkunft: Ba-Wü

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Paulchen,

ich hoffe das hilft dir weiter ... schau hier:

http://www.kv-gehoerlos-ffo.de/Webseiten/budget.htm

LG Nele
10.12.2007 18:51 Nele ist offline E-Mail an Nele senden Beiträge von Nele suchen Nehmen Sie Nele in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Nele: nelesmart1
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Nele am 10.12.2007 um 18:51 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Träne Träne ist weiblich
Co-Admin


images/avatars/avatar-424.jpg

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 320
Herkunft: Brandenburg

RE: "Hörgeräteversorgung" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Paulchen
...d.h.wieweit das auf soziale Leistungen wie ALG 1 oder 2 angerechnet wird.


Hallo Paulchen,

auf das Arbeitslosengeld 1 wird überhaupt (außer Nebeneinkommen über dem Freibetrag von 165,00 Euro) nichts angerechnet.

Und bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist es soweit ebendso, denn das persönliche Budget ist zweckbestimmt. Es ist dafür bestimmt, das sich die behinderten Menschen (also wir) sich ihre Sachleistungen "selbst" einkaufen. Das heißt konkret, das es nicht angerechnet wird.

Auszug aus dem SGB II

§11 Abs. 3 Satz 1

Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,

__________________
Viele Grüße Träne
10.12.2007 20:12 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 10.12.2007 um 20:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
Administrator


images/avatars/avatar-5.gif

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.573
Herkunft: Bonn

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Habe diesen Beitrag in die nun vorhandene Rubrik "Persönliches Budget" verschoben.

MfG,
Biggi001

__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
11.12.2007 17:19 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Cat
Moderator


images/avatars/avatar-449.jpg

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 38

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Nele
Hallo Paulchen,

ich hoffe das hilft dir weiter ... schau hier:

http://www.kv-gehoerlos-ffo.de/Webseiten/budget.htm

LG Nele


Hallo Nele und Paulchen,

Wie mir seit gestern erst bekannt ist, fallen Hörgeräte, ein Rollstuhl etc. nicht in die Kategorie der budgetfähigen Leistungen. Dies ergibt sich aus der Budgetverordnung:

Zitat:
BudgetV § 1 Anwendungsbereich
Die Ausführung von Leistungen in Form Persönlicher Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, der Inhalt Persönlicher Budgets sowie das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger richten sich nach den folgenden Vorschriften.


Im angesprochenen §17 Abs 2-4 SGB IX heißt es nämlich:

Zitat:
2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind auch die neben den Leistungen nach Satz 1 erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. An die Entscheidung ist der Antragsteller für die Dauer von sechs Monaten gebunden.


"alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe" ist so zu verstehen, daß die vom Budget eingekaufte Leistung (wie z.B. Hilfe bei der Grundpflege) täglich (neu) benötigt werden muß , nicht nur einmalig, wie der Erwerb eines Hörgerätes oder Rollstuhles (als "einmalig" zählt auch, wenn das betreffende Hilfsmittel bspw. aller 2 Jahre erneuert werden muß o.ä.).
Derartige Hilfsmittel fallen nach wie vor unter die Hilfsmittelverordnung, können und müssen also durch einen behandelnden Arzt verordnet werden.

Ich bedaure es, durch diese Information vielleicht ein paar Hoffnungen zerstören zu müssen, aber so sieht die rechtliche Lage nun mal aus. Ich lerne fast täglich Neues hinzu und demnach, liebe Nele, ist die verlinkte Website nicht ganz auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Cat
13.12.2007 10:03 Cat ist offline E-Mail an Cat senden Beiträge von Cat suchen Nehmen Sie Cat in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cat am 13.12.2007 um 10:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Paulchen
Benutzer


Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 5

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,Cat,da hab ich etwas anderes in Erfahrung gebracht,habe seit voriger Woche eine Ohrenärztl.Verordnung für 2 HG ,richtig ist,das HG
"einmalig"sind,desweiteren benötige ich diese,um wieder voll ins Berufsleben zurückkehren zu können,nach momentanem Stand,so wurde mir " durch die Blume" gesagt,brauche ich,um mich erfolgreich bewerben zu können,meinem Hörfehler entsprechende Geräte,oder
ich kann mich gleich auf Rente setzen lassen.
Desweiteren wäre dann meine ehrenamtl.Tätigkeit im Behindertenverband ohne Geräte auch in Frage gestellt.
In beiden Fällen,job und Ehrenamt müsste das Budget greifen,denn Reha geht vor Rente.
Was mir da so beruflich vorschwebt,ist eine Umschulung zum exam.Altenpfleger.die Voraussetzungen sind eben bis auf entspr.HG alle vorhanden.mit meinen jetzigen Kassengeräten,Bj.2000,Schrott,komm ich damit nicht weiter.
20.12.2007 13:47 Paulchen ist offline Beiträge von Paulchen suchen Nehmen Sie Paulchen in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Paulchen am 20.12.2007 um 13:47 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Cat
Moderator


images/avatars/avatar-449.jpg

Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 38

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Paulchen
Hallo,Cat,da hab ich etwas anderes in Erfahrung gebracht,habe seit voriger Woche eine Ohrenärztl.Verordnung für 2 HG ,richtig ist,das HG
"einmalig"sind,desweiteren benötige ich diese,um wieder voll ins Berufsleben zurückkehren zu können,nach momentanem Stand,so wurde mir " durch die Blume" gesagt,brauche ich,um mich erfolgreich bewerben zu können,meinem Hörfehler entsprechende Geräte,oder
ich kann mich gleich auf Rente setzen lassen.
Desweiteren wäre dann meine ehrenamtl.Tätigkeit im Behindertenverband ohne Geräte auch in Frage gestellt.
In beiden Fällen,job und Ehrenamt müsste das Budget greifen,denn Reha geht vor Rente.
Was mir da so beruflich vorschwebt,ist eine Umschulung zum exam.Altenpfleger.die Voraussetzungen sind eben bis auf entspr.HG alle vorhanden.mit meinen jetzigen Kassengeräten,Bj.2000,Schrott,komm ich damit nicht weiter.


hallo paulchen,

die information "reha geht vor rente" stimmt. aber persönliches budget ist nicht dafür gedacht, leistungen zur rehabilitation zu bezahlen - das ist sache des rentenversicherungsträgers (welcher z.b. auch kfz- hilfe leistet, wenn ohne kfz ein berufsleben nicht möglich ist). du kannst natürlich den entsprechenden antrag auf pb stellen - stichwort arbeitsassistenz. einen versuch ist es wert, aber rein vom gesetz her dürfte ein hörgerät, wie gesagt, eigentlich keine budgetfähige leistung sein. dennoch viel glück und halte uns bitte auf dem laufenden!

lg cat
20.12.2007 16:25 Cat ist offline E-Mail an Cat senden Beiträge von Cat suchen Nehmen Sie Cat in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cat am 20.12.2007 um 16:25 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Paulchen
Benutzer


Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 5

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,Cat,klar werd ich euch auf dem Laufenden halten,kann nur dieses Jahr nix mehr in dieser Rchtung unternehmen,die Ämter gehn erstemal in den Winterschlaf bis Jan.
War gestern beim Akustiker,na das wirdn teures Vergnügen!!!aber irgendwie muss ich das auf die Reihe kriegen.
Wie gesagt,über das Budget gehn die Meinungen auseinander aufgrund der viel zu späten Infokampagne des BMAS.Ich mach da halt im Selbstversuch nen Praxistest.ein Sechser im Lotto würde natürlich alles vereinfachen,grins

Frohes Fest und guten rutsch !
21.12.2007 16:58 Paulchen ist offline Beiträge von Paulchen suchen Nehmen Sie Paulchen in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Paulchen am 21.12.2007 um 16:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » NEU: Persönliches Budget » "Hörgeräteversorgung"

Views heute: 3.551 | Views gestern: 27.343 | Views gesamt: 1.111.352

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH

RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden