Thema: Gekündigt in der Ausbildung(probezeit-abgelaufen) |
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Hi Nina,
hm … Kündigung i.A. geht eigentlich nur, wenn der Kündigende Prokura hat, also Zeichnungsberechtigung. Kenn mich natürlich in deinem Betrieb nicht aus - aber üblicherweise kündigt der Chef/die Chefin, oder eben die ProkuristIn.
Gut, dass du morgen schon mal einen Anwaltstermin hast :-) Geh aber trotzdem morgen früh mal zum Integrationsamt, das ist irre wichtig bei "Behinderten"-Kündigungen.
Dass die IHK nichts in deinem Sinne unternommen hat, ist eine Ungehörigkeit - eigentlich sind die nämlich zuständig. Aber wie so häufig - bei "Behinderten"-Angelegenheiten hält sich jeder einfach mal raus und stellt sich unkundig. *grr*
Achte beim Anwalt bitte darauf, ob der Mensch Fachanwalt für Arbeitsrecht (besser noch Sozialrecht, aber die sind sehr selten) ist.
Wenn du eh eine Freistellung hast, ist natürlich die Frage, ob diese zu Recht erfolgte. Ich bin mir diesbezüglich etwas unsicher - auf der sicheren Seite bist du auf jeden Fall, wenn du eine Krankschreibung beibringst, am besten auf das Ende der Freistellung datiert. Ob du sie tatsächlich benötigst, kann dir morgen der Anwalt sagen.
Auf jeden Fall bist du mit Integrationsamt und Fachanwalt schon mal gut gerüstet :-). Ich bin recht zuversichtlich, dass sich der ganze Kram in deinem Sinne lösen lässt, vor allem, wo du die richtigen Fachleute jetzt ins Boot holst!
Take care, und berichte bitte weiter.
Solidarischen Gruß
Katzenfreak
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Thema: Gekündigt in der Ausbildung(probezeit-abgelaufen) |
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Hallo Nina,
das ist natürlich erstmal eine Sauerei!
Was steht bzgl. Probezeit denn in deinem Vertrag? Darauf kommt es nämlich in erster Linie an.
Du wärest also am 5.12. spätestens als Azubi dort eingestiegen mit allen erschwerten Kündigungsgründen, die das Azubileben so mit sich bringt (nur aus besonderem Grund etc.).
"Schwerbehinderung" an sich ist gerade in der Ausbildung kein solcher "schwerwiegender Grund", es sei denn, dadurch wäre das Ausbildungsziel in Gefahr (z.B. Ausbildung zur Schriftsetzerin und eine gerade festgestellte zur Schwer"behinderung" führende progrediente Augenerkrankung).
Du hast also gute Chancen, weiterhin Auszubildende zu bleiben :-)
Setze dich aber bitte umgehend, und zwar wirklich: morgen vormittag, mit dem für dich zuständigen Integrationsamt sowie der für dich zuständigen Kammer in Verbindung (die haben eine Abteilung für Probleme von Azubis), um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Wichtig ist jetzt vor allem, dass du schnell handelst, bevor dir irgendwelche Fristen "kaputtgehen".
Weiterhin solltest du morgen entweder zum Betrieb gehen und deine "Arbeitsleistung zur Verfügung stellen", wie das juristisch heisst, oder aber zumindest eine Krankschreibung deiner Ärztin organisieren, damit dir kein "unerlaubtes Fernbleiben" unterstellt werden kann.
Frage dazu bitte auch noch einen Rechtsanwalt, meine Ausbilung in Sachen Personalwesen ist schon etwas her.
Schreib die weitere Entwicklung hier weiter rein - erstens kann so eine Sauerei immer mal wieder auch bei anderen probiert werden (viele Betrieben wollen sich halt mit "sowas" wie uns nicht "belasten" und versuchen jeden, auch ungesetzlichen, Dreh zum Rauswurf zu finden), und vielleicht fällt ja noch anderen zu irgendwelchen Entwicklungen was ein.
Im allgemeinen gilt natürlich Bangemachen gilt nicht - schließlich sind wir hier nicht im "Wilden Westen", auch Arbeitgeber haben sich nach Recht und Gesetz zu richten.
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Thema: Ablehnung wegen Behinderung |
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Ich kann mich dem Vorstand nur anschließen.
Wenn ich für jede Ablehnung, die ich erhalten habe, weil man
a) niemand "zum Schieben" hätte oder
b) niemanden, der "mich wickelt" bzw.
c) den Anblick einer "Behinderten" den Kolleginnen nicht zumuten könne
nen Euro kriegen könnte, bräuchte ich kein Hartz IV mehr.
Allerdings: alles mündlich. Schriftlich gibt nur noch AGG-konformes Bla-Bla.
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Thema: Anfrage |
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Hi Eule,
berichte doch mal, was bei deiner Meldung herausgekommen ist.
Unsauberen Geschichten bzgl. Krankheitsmanagement gehört einfach der Boden entzogen.
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Thema: Anfrage |
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Ganz genau - ich kann Träne nur beipflichten.
Ich bin seit 7 Jahren in schmerztherapeutischer Behandlung, durch Umzug bei 2 Ärzten bislang, und mir ist niemals so ein Ansinnen zu Ohren gekommen.
Die Bitte um Einsichtnahme in allgemeinärztliche Unterlagen wäre mir bei einem direkten Gespräch - beim Termin etc. - eindeutig koscherer vorgekommen, Zufallsgenerator hin oder her. Den kann man auch anschmeissen und der entsprechenden PatientInnenkartei dann einen "Reiter" verpassen, um sie beim nächsten anstehenden Termin darauf anzusprechen.
Ich würd das Thema auf jeden Fall beim Schmerzdoc klären, und wenn er keine vernünfigte Begründung auf Lager hat, das durchaus auch der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Krankenkasse melden.
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Thema: Wer oder was ist ein Katzenfreak? |
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Allgemein
ist ein Katzenfreak jemand, der unheimlich auf Katzen steht (Katzen-), halbe Abende mit ihnen spielt und notfalls aufs eigene Eis verzichtet, wenn zwei runde fellumsäumte Äugelein ihn ansehen sowie
irgendwie nicht ganz so "normal" ist, wie man in Bundesdeutschland so "normal" zu sein hat (-freak)
Speziell
habt ihr es hier mit der weiblichen Unterart zu tun, die sowohl in ihrer Katzenliebe als auch ihrer Freakigkeit die männliche Unterart um einiges übersteigt, was mit einem gleichzeitigen Anstieg an Lebensfreude einhergeht.
Ganz speziell
geht es in diesem Beispiel um einen K.F., die im Ruhrpott wohnt, 42 Jahre alt ist, mit leider nur _einem_ Fellterroristen, dafür zusätzlich aber einem Ehemann zusammen lebt, Rollstuhl fährt und für beinahe jeden Schabernack zu kriegen ist.
Auf gutes Zusammenmiauen, -wuffen, -zwitschern, -sprechen, -zischeln und auch sonst alle Kommunikationsformen, Eure
Katzenfreak
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