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Hilfe zu KFZ Beihilfe |
bkrolli
B-C
 
Dabei seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
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Hallo alle zusammen.
Ich suche Hilfe zum Thema KFZ-Beihilfe.
Kurz zu meiner Person:
beidseits Oberschenkelamputiert,trage keine Prothesen
dauernd auf den Rollstuhl angewiesen,GdB 100% G,aG,H,B
arbeite als geringfügig Beschäftigter auf 350;-€ Basis,
Erwerbsunfähigkeitsrentner
Hatte letztens einen Antrag auf KFZ-Beihilfe gestellt der abgelehnt wurde.
Es existiert jedoch ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht,daß auch ein Anspruch bei geringerer Beschäftigung besteht.
Wer hat Erfahrung in dieser Angelegenheit und könnte mir ein paar Tips geben ?
Bedanke mich über jede Antwort.
Gruß bkrolli.
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09.12.2007 13:47 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von bkrolli am 09.12.2007 um 13:47 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Träne 
Co-Admin
    

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Beiträge: 317
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Hallo bkrolli,
habe Deinen Beitrag hier her verschoben, da unter "Vorstellung und geschützte Bereiche" niemand darauf antworten kann.
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Viele Grüße Träne
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09.12.2007 16:25 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
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Herkunft: Bonn
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Das ist/war das entsprechende Urteil .. |
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Eingliederungshilfe für Kfz auch bei zeitlich geringer Beschäftigung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.07.2000 (AZ: 5C43.99) entschieden, dass für die Zahlung einer Eingliederungshilfe für ein Kraftfahrzeug auch eine Beschäftigung von ca. 10 Std. pro Woche ausreicht, um gegenüber dem Leistungsträger einen Anspruch auf Bezuschussung zu haben. Vorher hatte das Sozialamt den Antrag des Klägersauf Übernahme der Kosten für das Fahrzeug abgelehnt, weil es nicht der Eingliederung in das Arbeitsleben diene, da ihm eine Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werde. Dazu hatte dann das Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass bei einer so geringfügigen Beschäftigung die Förderung eines Kraftfahrzeugs nicht angemessen sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies abgelehnt und festgestellt, dass auch bei einer zeitlich so geringen Beschäftigung ein Zuschuss zu zahlen ist.
__________________
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09.12.2007 17:05 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
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09.12.2007 17:09 |
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bkrolli
B-C
 
Dabei seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
Themenstarter 
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Besten Dank liebe Träne,ich hab noch so einige kleine Probleme mit dem Chat.
Gruß bkrolli
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09.12.2007 17:51 |
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bkrolli
B-C
 
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RE: Das ist/war das entsprechende Urteil .. |
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Ich habe schonmal versucht das gesamte Urteil vom Gericht anzufordern aber bei der Registrierung scheint etwas nicht zu klappen oder die brauchen solange um ein Passwort per E-Mail zu senden.
Jedenfalls bin ich froh und dankbar,daß jemand auf meine Anfrage geantwortet hat Macht weiter so.
Vielleicht hat ja noch irgend jemand Erfahrung damit.
Gruß bkrolli
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09.12.2007 17:55 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
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11.12.2007 01:10 |
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bkrolli
B-C
 
Dabei seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
Themenstarter 
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Ja,besten Dank.
Durch dieses Urteil bin ich ja erst auf die Idee gekommen nun endlich auchmal einen Antrag zu stellen.Aber wie bereits gesagt wurde er,doch relativ schnell abgelehnt.So eine schnelle Bearbeitung bin ich garnicht gewohnt von den einzelnen Ämtern und Behörden.
Ich habe nun Widerspruch eingelegt und auf das entsprechende Urteil hingewiesen.
Was mich in dieser Angelegenheit noch verblüffte,ist folgendes:
diverse Formulare hatte ich aus dem Internet heruntergeladen und mit entsprechenden Kopien die benötigt werden eingereicht.Nach einiger Zeit erhielt ich noch weitere Unterlagen zum Ausfüllen ,unter anderem ein Formular welches mein Hausarzt ausfüllen mußte und eine entsprechende Honorarvereinbarung für diesen.Ich hab mich schnellstmöglich um einen Termin bemüht und mich selbst auf den Weg gemacht.Für einen Rollstuhlfahrer nicht immer ganz leicht und die Wartezeit beim Arzt war auch wieder ätzend lange. Doch es gab mir Hoffnung,daß es klappen würde.
In der ablehnenden Begründung standen aber alles Fakten,welche bereits aus meinen zuerst eingereichten Formularen eindeutig ersichtlich waren.
So hat man am Ende nur wieder Zeit vertrödelt,unnötig Geld ausgegeben,Steuergelder wurden umsonst verschwendet und für mich ist eine Hoffnung auf weitere Teilhabe am geselschaftl.Leben geplatzt.
lG bkrolli
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11.12.2007 16:12 |
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11.12.2007 17:58 |
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