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Zum Ende der Seite springen Hilfe zu KFZ Beihilfe
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bkrolli
B-C


Dabei seit: 05.12.2007
Beiträge: 8

Hilfe zu KFZ Beihilfe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo alle zusammen.
Ich suche Hilfe zum Thema KFZ-Beihilfe.
Kurz zu meiner Person:
beidseits Oberschenkelamputiert,trage keine Prothesen
dauernd auf den Rollstuhl angewiesen,GdB 100% G,aG,H,B
arbeite als geringfügig Beschäftigter auf 350;-€ Basis,
Erwerbsunfähigkeitsrentner
Hatte letztens einen Antrag auf KFZ-Beihilfe gestellt der abgelehnt wurde.
Es existiert jedoch ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht,daß auch ein Anspruch bei geringerer Beschäftigung besteht.
Wer hat Erfahrung in dieser Angelegenheit und könnte mir ein paar Tips geben ?
Bedanke mich über jede Antwort.
Gruß bkrolli.
09.12.2007 13:47 bkrolli ist offline Beiträge von bkrolli suchen Nehmen Sie bkrolli in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
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Hallo bkrolli,

habe Deinen Beitrag hier her verschoben, da unter "Vorstellung und geschützte Bereiche" niemand darauf antworten kann.

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Viele Grüße Träne
09.12.2007 16:25 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Das ist/war das entsprechende Urteil .. Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Eingliederungshilfe für Kfz auch bei zeitlich geringer Beschäftigung

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.07.2000 (AZ: 5C43.99) entschieden, dass für die Zahlung einer Eingliederungshilfe für ein Kraftfahrzeug auch eine Beschäftigung von ca. 10 Std. pro Woche ausreicht, um gegenüber dem Leistungsträger einen Anspruch auf Bezuschussung zu haben. Vorher hatte das Sozialamt den Antrag des Klägersauf Übernahme der Kosten für das Fahrzeug abgelehnt, weil es nicht der Eingliederung in das Arbeitsleben diene, da ihm eine Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werde. Dazu hatte dann das Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass bei einer so geringfügigen Beschäftigung die Förderung eines Kraftfahrzeugs nicht angemessen sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies abgelehnt und festgestellt, dass auch bei einer zeitlich so geringen Beschäftigung ein Zuschuss zu zahlen ist.

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09.12.2007 17:05 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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KFZ-Beihilfe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

KFZ-Beihilfe

und hier noch was vom Lwl

Guck mal nach, ob was passt, ich hab jetzt die Links nur reingesetzt, ohne Prüfung, ob die für dich passend sind - aber wenn nicht, vielleicht passen sie im Notfall auf einen der stillen Leser.
smile

LG, Biggi

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09.12.2007 17:09 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
bkrolli
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Danke Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Besten Dank liebe Träne,ich hab noch so einige kleine Probleme mit dem Chat.
Gruß bkrolli
09.12.2007 17:51 bkrolli ist offline Beiträge von bkrolli suchen Nehmen Sie bkrolli in Ihre Freundesliste auf
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RE: Das ist/war das entsprechende Urteil .. Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich habe schonmal versucht das gesamte Urteil vom Gericht anzufordern aber bei der Registrierung scheint etwas nicht zu klappen oder die brauchen solange um ein Passwort per E-Mail zu senden.
Jedenfalls bin ich froh und dankbar,daß jemand auf meine Anfrage geantwortet hat FreudeMacht weiter so.
Vielleicht hat ja noch irgend jemand Erfahrung damit.
Gruß bkrolli
09.12.2007 17:55 bkrolli ist offline Beiträge von bkrolli suchen Nehmen Sie bkrolli in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Jau, das blöde ist, daß die erst ab ca. 2002 getroffenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts online verfügbar sind.

Konnten dir die Links schon etwas weiterhelfen?

LG; Biggi

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11.12.2007 01:10 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Ja,besten Dank.
Durch dieses Urteil bin ich ja erst auf die Idee gekommen nun endlich auchmal einen Antrag zu stellen.Aber wie bereits gesagt wurde er,doch relativ schnell abgelehnt.So eine schnelle Bearbeitung bin ich garnicht gewohnt von den einzelnen Ämtern und Behörden.
Ich habe nun Widerspruch eingelegt und auf das entsprechende Urteil hingewiesen.
Was mich in dieser Angelegenheit noch verblüffte,ist folgendes:
diverse Formulare hatte ich aus dem Internet heruntergeladen und mit entsprechenden Kopien die benötigt werden eingereicht.Nach einiger Zeit erhielt ich noch weitere Unterlagen zum Ausfüllen ,unter anderem ein Formular welches mein Hausarzt ausfüllen mußte und eine entsprechende Honorarvereinbarung für diesen.Ich hab mich schnellstmöglich um einen Termin bemüht und mich selbst auf den Weg gemacht.Für einen Rollstuhlfahrer nicht immer ganz leicht und die Wartezeit beim Arzt war auch wieder ätzend lange. Doch es gab mir Hoffnung,daß es klappen würde.
In der ablehnenden Begründung standen aber alles Fakten,welche bereits aus meinen zuerst eingereichten Formularen eindeutig ersichtlich waren.
So hat man am Ende nur wieder Zeit vertrödelt,unnötig Geld ausgegeben,Steuergelder wurden umsonst verschwendet und für mich ist eine Hoffnung auf weitere Teilhabe am geselschaftl.Leben geplatzt.
lG bkrolli
11.12.2007 16:12 bkrolli ist offline Beiträge von bkrolli suchen Nehmen Sie bkrolli in Ihre Freundesliste auf
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Dann würde ich unter Bezugnahme auf dieses Urteil Widerspruch einlegen - falls noch nicht geschehen. Sollen die sich das Urteil selbst raussuchen.

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11.12.2007 17:58 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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