Aktuell News: Massenentlassungen |
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Vorsicht bei Massenentlassungen
EuGH, Urt. v. 27.01.2005, Az C 188/03
Der Europäische Gerichtshof hat durch sein Urteil vom 27.01.2005 (Az.: C-188/03) neue Unsicherheiten für Arbeitgeber bei Massenentlassungen heraufbeschworen.
Eigentlich geht es nur um die Reihenfolge gewisser Formalitäten, aber die Auswirkungen von kleinsten Fehlern, die bislang gar nicht als Fehler angesehen wurden, sind gravierend. Bisher war die übliche Reihenfolge: Anhörung des Betriebsrat und Abstimmung einer Liste der zu entlassenden Arbeitnehmer, Kündigung dieser Arbeitnehmer, Anzeige der Liste bei der Bundesagentur für Arbeit, tatsächliches Ende des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers. Laut EuGH müssen nun wegen einer anderen Interpretation des Wortes „Entlassung“ die Anhörung des Betriebsrates und die Anzeige der Liste bei der Bundesagentur schon vor dem Ausspruch der Kündigung erfolgen. Das führt bei den bei Massenentlassungen einzuhaltenden Fristen zu Verwirrungen und ggf. sogar zur Pflicht, bei langen Kündigungsfristen sogar zweimal bei der Bundesagentur anzuzeigen. |
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