Aktuell News: Endlich Klarheit bei Heilmitteln für behinderte Kinder |
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DÜSSELDORF (iss). Niedergelassene Ärzte in Westfalen-Lippe erhalten mehr Sicherheit bei der Verordnung von Heilmitteln für behinderte Kinder. Eine unter Moderation des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums erzielte Vereinbarung zwischen den Krankenkassen, der KV Westfalen-Lippe (KVWL) und den Trägern von heilpädagogischen Kindergärten regelt nun diesen lange umstrittenen Bereich.
Abgrenzungsprobleme zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der für die heilpädagogische Versorgung zuständig ist, und den Kassen hatten dazu geführt, dass viele logopädische und andere therapeutische Leistungen nicht mehr verschrieben wurden - nicht zuletzt, weil die verordnenden Ärzte Regresse fürchteten.
"Die KVWL und die Verbände der Krankenkassen vereinbaren im Rahmen der Neufassung der Prüfvereinbarung medizinisch orientierte Ausnahmetatbestände zur Heilmittelverordnung bei behinderten Kindern in Kindertagesstätten", heißt es in der Vereinbarung. Ärzte sollen sich bei der Verordnung von Heilmitteln ausschließlich an medizinischen Notwendigkeiten orientieren. Die Therapeuten können künftig direkt in den Einrichtungen selbst tätig werden.
"Die Eltern von mehr als 7000 behinderten Kindern in Westfalen-Lippe können aufatmen", lobte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Vereinbarung. Die Kinder erhielten endlich sowohl die erforderliche heilpädagogische Förderung im Kindergarten als auch die medizinisch notwendige Versorgung mit Heilmitteln, sagte er. |
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