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Wussten Sie schon... |
BERUF: Eingliederungsmanagement auch nach Krankheit Pflicht
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement muss nach §84 Abs. 2 SGB IX nicht nur für Schwerbehinderte durchgeführt werden, sondern für alle Mitarbeiter, die im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig krank waren. Im Klartext heißt da [..] |
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