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Autor Beitrag
Thema: Rückstufung von Pflegestufe 3 in 1-Bestandsschutz
Cat

Antworten: 5
Hits: 141
Neuer Beitrag RE: Rückstufung von Pflegestufe 3 in 1-Bestandsschutz 17.12.2007 21:30 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo ottocar,

erging nach der neubegutachtung durch den mdk ein widerspruchsbescheid (gegen den ein weiterer widerspruch nicht möglich ist)? oder habt ihr lediglich eine benachrichtigung erhalten? wo wurde die erneute begutachtung durchgeführt, wahrscheinlich nicht bei euch zu hause?
wieviel prozent des pflegegeldes erhaltet ihr für die tage, an denen ihr euren sohn zuhause/im urlaub etc. betreut bzw. zahlt dann das sozialamt ein höheres taschengeld? müsste nicht auch das sozialamt interesse an einer richtigstellung haben oder wird nach dem motto "ist doch euer bier, wenn ihr ihn nachhause holt" verfahren?

lg cat
Thema: "Hörgeräteversorgung"
Cat

Antworten: 5
Hits: 323
13.12.2007 10:03 Forum: NEU: Persönliches Budget


Zitat:
Original von Nele
Hallo Paulchen,

ich hoffe das hilft dir weiter ... schau hier:

http://www.kv-gehoerlos-ffo.de/Webseiten/budget.htm

LG Nele


Hallo Nele und Paulchen,

Wie mir seit gestern erst bekannt ist, fallen Hörgeräte, ein Rollstuhl etc. nicht in die Kategorie der budgetfähigen Leistungen. Dies ergibt sich aus der Budgetverordnung:

Zitat:
BudgetV § 1 Anwendungsbereich
Die Ausführung von Leistungen in Form Persönlicher Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, der Inhalt Persönlicher Budgets sowie das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger richten sich nach den folgenden Vorschriften.


Im angesprochenen §17 Abs 2-4 SGB IX heißt es nämlich:

Zitat:
2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind auch die neben den Leistungen nach Satz 1 erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. An die Entscheidung ist der Antragsteller für die Dauer von sechs Monaten gebunden.


"alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe" ist so zu verstehen, daß die vom Budget eingekaufte Leistung (wie z.B. Hilfe bei der Grundpflege) täglich (neu) benötigt werden muß , nicht nur einmalig, wie der Erwerb eines Hörgerätes oder Rollstuhles (als "einmalig" zählt auch, wenn das betreffende Hilfsmittel bspw. aller 2 Jahre erneuert werden muß o.ä.).
Derartige Hilfsmittel fallen nach wie vor unter die Hilfsmittelverordnung, können und müssen also durch einen behandelnden Arzt verordnet werden.

Ich bedaure es, durch diese Information vielleicht ein paar Hoffnungen zerstören zu müssen, aber so sieht die rechtliche Lage nun mal aus. Ich lerne fast täglich Neues hinzu und demnach, liebe Nele, ist die verlinkte Website nicht ganz auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Cat
Thema: Persönliches Budget
Cat

Antworten: 2
Hits: 360
RE: Persönliches Budget 11.12.2007 16:05 Forum: NEU: Persönliches Budget


Zitat:
Original von Paulchen
Hallo aus Nauen,bin 60% behindert aufgrund einer hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit und placke mich durch den Behörden -und Gesetzesdschungel zwecks Finanzierung meiner beiden Hörgeräte.
Nun steht die Frage,wie weit das persönliche Budget mit dem Einkommen (ALG I oder II bzw.sonstigen Sozialleistungen wie Wohn-oder Pflegegeld) verrechnet wird.Bisher konnte ich das nirgendwo in Erfahrung bringen


Hallo Paulchen,

ALG I und II sind Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes - berühren also nicht die Funktion des Persönlichen Budgets (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft). Demnach darf dieses auch nicht auf eine andere Sozialleistung angerechnet werden oder umgekehrt. Das PB wird ja auf Grundlage Deines Einkommens berechnet. Wohn - und Pflegegeld- vor allem Letzteres- sind selbst keine anrechenbaren Einkommen (da recht zweckgebunden bewilligt). Beim Pflegegeld müsste man evtl. schauen, inwieweit Leistungen zur Pflege durch das PB abgedeckt werden sollen (sofern gewünscht), denn doppelt gibt es natürlich nichts bezahlt. ;-)
In Deinem Falle geht es ja aber offensichtlich nicht darum, sondern um die Finanzierung von Hilfsmitteln. Auch an Dich der Rat, Dich an eine Servicestelle (zum PB) zu wenden und Dich dort ggf. noch einmal beraten zu lassen.

Liebe Grüße
Cat
Thema: Hartz IV + Auto
Cat

Antworten: 3
Hits: 298
RE: hartz IV auto 05.12.2007 18:11 Forum: ALG / Hartz / Sozialhilfe


Zitat:
Original von angelika gieseler
Hallo
Ich habe einen Bausparvertrag über 9500€ (den habe ich vor meiner Arbeitslosigkeit und bevor meine Behinderung so schlimm wurde abgeschlossen und seitdem nichts mehr einbezahlt). Mit diesem Geld wollte ich mir ein Auto kaufen. Die Arge hat mir jetzt das Geld abgezogen, das über meinen Vermögensfreibetrag von 6300€ geht. Ich benötige das Auto aber dringlich, da meine Eltern und Freunde mich sonst ständig herumfahren müssen (mein Vater ist 70 Jahre alt). Die Arge hat meinen Widerspruch mit den Worten abgelehnt, dass ich bisher auch kein Auto gebraucht habe. Aber meine Behinderung wird schlimmer und meine Eltern älter. Kennt irgenjemand Gerichtsurteile zu diesem Thema? Darf ich ein Auto kaufen, das über meine Vermögenfreibeträge geht?
Ich freue mich auf Eure Beiträge


hallo angelika,

diese pauschale beantwortung deines widerspruches durch die arge ist zunächst durchaus geeignet, mich auf die palme zu bringen, da m. m. n. der besonderen situation, die deine behinderung mit sich bringt, überhaupt nicht rechnung getragen wurde. die sache ist aber bei näherem betrachten etwas komplizierter.

ich trage mal kurz die fakten zusammen, um ein bisschen von den emotionen runterzukommen:

1. der bausparvertrag und das aus ihm erwachsende vermögen

hier ist es wirklich so, daß die arge durchaus verlangen kann, vorhandenes vermögen erst aufzubrauchen, bevor man staatliche leistungen in anspruch nimmt. die begründungen, wofür man das z.b. angesparte vermögen benötigt, können verschieden sein und die ablehnungen seitens der arge mögen ungerecht erscheinen (in deinem falle ist es wahrscheinlich auch nicht "nur" ungerecht, sondern höchstwahrscheinlich auch falsch, doch dazu später), aber es ist nunmal so - hartz IV, resp. sozialhilfe, soll der allerletzte notnagel sein.

bis hierhin hat die arge recht. aber nur bis hierhin, denn

2. das auto als vermögen

laut einem urteil ( KLICK) des sozialgerichtes detmold vom 05.07.2005 ist es der arge nicht erlaubt, ein auto:

a) pauschal als "vermögen" zu bezeichnen und

b) für dieses eine starre wertgrenze festzusetzen

im konkreten fall des gehbehinderten klägers lagen die dinge zwar vielleicht etwas anders als bei dir, da z.b. auch hinsichtlich der wiederaufnahme einer tätigkeit geurteilt wurde und ich nicht weiß, inwieweit das bei dir aufgrund der verschlimmerung noch infrage kommt, aber folgende aussagen sind wichtig und, so denke ich, auch für dich gültig und notfalls einklagbar:

Zitat:
Dies sah das Sozialgericht in Anbetracht der besonderen Umstände des konkreten Falles anders. Danach war der Mittelklassewagen des Klägers als angemessen anzusehen und von der Verwertung ausgenommen. Nach Auffassung des Gerichts kann es nämlich keine starre Wertgrenze für das Kriterium 'angemessen' geben. Im Bereich der Arbeitslosenhilfe wurde ab 01.01.2002 ein angemessenes Kraftfahrzeug generell nicht mehr als Vermögen berücksichtigt. Diese Regelung wurde auch für das SGB II übernommen. Der Gesetzgeber hat damit der Tatsache Rechnung getragen, das im Zuge der allgemein gestiegenen Mobilität der Arbeitnehmer und der gestiegenen Zumutbarkeitsanforderungen immer mehr Arbeitnehmer weitere Strecken zurücklegen müssen, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass viele Betriebe in Gewerbegebieten oder Stadtrandlagen ange-siedelt sind und Arbeit im Schichtsystem geleistet werden muss, so dass eine Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln oftmals nicht gewährleistet ist.


ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber man könnte ggf. statt mit der notwendigkeit, evtl. einen arbeitsplatz erreichen zu müssen, zu argumentieren, bei dir mit der notwendigkeit, eine fortschreitende verschlimmerung deiner behinderung aufzuhalten und dich möglichst im arbeitsfähigen zustand zu erhalten, argumentieren. und selbst, wenn das rein rechtlich zu vage wäre, bliebe immer noch dein recht auf teilhabe am leben in der gemeinschaft (SGB IX §17) bestehen. dieses wird ohnehin für meine begriffe viel zu selten eingefordert - bei der derzeitigen (noch -) biegsamen rechtslage vielleicht auch verständlich...

wichtig für dich ist der punkt, was in deinem konkreten fall für die arge als vermögen gilt. problematisch ist jedoch, daß der pkw noch gar nicht vorhanden ist.deshalb konnte die arge dir auch das bereits verplante geld abziehen. vielleicht könnte man hier pokern und bei der klage kontern, daß der kauf bis jetzt auch noch nicht nötig war, weil die behinderung erst in letzter zeit schlimmer wurde und das schlußendlich vielleicht ja auch ein grund dafür war, daß du deine arbeit verloren hast und überhaupt erst zur hartz IV empfängerin wurdest (?)kurze zwischenfrage: seit wann bist du arbeitslos, warum und hattest du vor hartz IV alg II?

Zitat:
Deshalb wird das Kraftfahrzeug nicht als Vermögensgegenstand sondern als Verkehrsmittel geschützt. Angemessen ist damit ein Kraftfahrzeug, dass ein zuverlässiger, möglichst wenig reparaturanfälliger, sicherer und arbeitstäglich benutzbarer Gebrauchsgegenstand ist, der weder übertriebenen Luxus, noch eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Motorleistung aufweist. Vor diesem Hintergrund - ist - so das Sozialgericht - in aller Regel ein Mittelklassefahrzeug, das bereits definitionsgemäß nicht als Luxusgegenstand eingestuft wird, mit mittlerer Motorisierung als angemessen anzusehen. Dem aktuellen Fahrzeugwert kommt demgegenüber keine allein ausschlaggebende Bedeutung zu. Insofern ist zu berücksichtigen, dass es generell nicht sinnvoll erscheint und vom Gesetzgeber mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch nicht beabsichtigt war, die Leistungs-berechtigten des SGB II zu veranlassen, ein solides, zuverlässiges und ihnen bekanntes Auto gegen ein geringer wertigeres, damit im Zweifel auch reparatur-anfälligeres und mit dem Risiko unbekannter Mängel behaftetes KfZ einzutauschen.


bei dir geht es nun nicht um´s eintauschen, sondern zunächst mal um den beabsichtigten kauf, doch das stichwort "verkehrsmittel" scheint wichtig. könntest du hierzu bitte mal kurz beschreiben, welcher art deine behinderung ist, ob bereits ein schweregrad zuerkannt wurde und ob du einen schwerbehindertenausweis hast!? diese informationen sind wichtig, um etwas einschätzen zu können, inwieweit man bei dir mit dem stichwort "verkehrsmittel" argumentieren kann. ggf. kommt dann eine gutachterliche stellungnahme auf dich zu, in der beurteilt werden soll, ob es dir zuzumuten wäre, öffentliche verkehrsmittel zu benutzen oder nicht.
wie dem aber auch sei, im falle einer vorliegenden behinderung (die natürlich günstiger weise auch gut dokumentiert und "bescheinigt" sein sollte) muß der konkrete einzelfall berücksichtigt werden, statt pauschal floskeln, die für "gesunde" ja gelten mögen, aus der schublade zu holen, was, wie ich vermute, in deinem falle allerdings geschehen ist. bleib trotzdem bzw. gerade deshalb kampfeslustig - noch ist nichts verloren!

a propos, welche frist für eine klage hast du und wann läuft sie aus?

liebe grüße
cat
Thema: Persönliches Budget für Hörbehinderte
Cat

Antworten: 2
Hits: 76
RE: Persönliches Budget für Hörbehinderte 02.12.2007 10:04 Forum: NEU: Persönliches Budget


Zitat:
Original von matt-bln
Ich bin an Taubheit grenzend schwerhörig, also per defintionem auch gehörlos, erhalte Gehörlosengeld

Ich versuche seit Jahren schon Dolmetscher für meine politischen Aktivitäten bezahlt zu bekommen. Bisher wurde das immer abgelehnt, mit dem Hinweis, dass Hörbehinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe nur zu besonderen Anlassen Anspruch auf Dolmetscher haben.

Es fallen aber nicht nur Kosten für Dolmetscher an, sondern auch für sehr aufwendige Hörhilfen, die nicht mit den Höchstbeträgen für Hörgeräte bezahlt werden können.

Ich möchte mich endlich auf lokaler und bundespolitischer Ebene an den Veranstaltungen meiner Partei einbringen können, ohne die o.g. Hilfen geht das aber nicht.

Kann mir da jemand weiterhelfen??

Im Voraus Vielen Dank.


Hallo,

ein ziemlich klarer Fall für´s Persönliche Budget (fast schon ein Paradebeispiel! Besser kann man "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" nicht umschreiben! :o). Auch hier der Werdegang, den ich immer wieder nenne:

--> gemeinsame Servicestelle in Deinem Bereich herausfinden
--> anrufen (lassen?+ Termin vereinbaren), vorher vielleicht schon mal grob die benötigten Kosten überschlagen
-->formloser Antrag an einen Leistungsträger

LG Cat
Thema: persönliches Budget
Cat

Antworten: 11
Hits: 213
27.11.2007 16:39 Forum: NEU: Persönliches Budget


Zitat:
Original von Nele
Hallo zusammen,

wo fang ich an ... wie wir das verstanden haben, (beim Elternabend im Internat) kann es sein, das es einen Schuss nach hinten ergibt, wenn man das persönliche Budget beantragt, da wir ja Eingliederungshilfe in Anspruch genommen haben und in einigen Jahren (denke in 1,5 Jahren) unsere Maus in ein Wohnheim der Caritas soll.
So wie ich das verstanden hab, will der Staat, das diese "besonderen" Menschen selbstständig in einer Wohnung leben sollen oder zu Hause betreut werden und nicht in einem Heim.
Mir wird angst und bange, da ich mir nicht vorstellen kann, das meine Maus allein in einer eigenen Wohnung lebt ... sie würde verwahrlosen ... und was ich mit Sicherheit auch nicht möchte, das sie wieder bei uns ist ... mir reichen die Wochenenden und die Ferien.

Bin jetzt echt in der Zwickmühle ... sollen wir für unsere Maus das pB beantragen?
Wird durch das pB ... nicht schon im Vorfeld entschieden, das wir unsere Tochter später zu Hause betreuen müssen?
Kann mir dazu jemand was sagen?

LG Nele


Hallo Nele,

Es ist für mich fast schon erschreckend, wie derzeit schon im Vorfeld mit Halbwissen bzw. auch aus Unkenntnis heraus Menschen bezüglich des PB verunsichert werden. Ich würde mich prsönlich auch nicht als Expertin bezeichnen, aber durch meine derzeitige Arbeit in einer Einrichtung, in welcher das Thema ständig im Gespräch ist, behaupte ich einfach mal, jetzt schon mehr zu wissen, als jene, die Euch beim Elternabend "beraten" haben. Daher versuche ich mal eine Antwort:

1.) Das PB nagelt niemanden auf einen bestimmten Status fest (wie etwa eine Rente o.ä..)

2.) Es gibt kein "pauschales PB", an dem dann nichts mehr zu rütteln wäre! Du beantragst ja für Deine Maus nicht "irgend etwas Diffuses", aus dem Euch dann "ein Strick gedreht werden könnte", sondern konkret PB für (zum Zweck)....XY. In Deinem/Eurem Fall für die Realisierung der Heim- und Rückfahrten. Das heißt, daß genau das auch in der dazugehörigen Zielvereinbarung stehen wird und zunächst mal an jene Einrichtung, in der sich Deine Maus gerade befindet, gekoppelt sein wird (Anzahl der zu fahrenden km usw.). Diese Zielvereinbarung hat dann nichts, aber auch gar nichts mit der zukünftigen Unterbringung Deiner Tochter zu tun.

3.) Aussagen wie "will der Staat, das diese "besonderen" Menschen selbstständig in einer Wohnung leben sollen oder zu Hause betreut werden und nicht in einem Heim." zeigen, daß der, der sie tätigt, den Sinn und Zweck des PB überhaupt nicht verstanden hat. Schlimm, wirklich! Ziel des PB ist die Selbstbestimmung des Behinderten, nicht "irgend etwas, was der Staat angeblich will." D. h., daß ein Behinderter, der statt im Heim leben zu müssen, lieber in eine eigene Wohnung ziehen möchte, durch das PB Vorteile bei der Realisierung dieses Wunsches hat, aber es heißt nicht, daß jemand, der im Heim leben muß bzw. nicht alleine klarkommt, dazu gezwungen werden könnte, allein oder in der Wohnung eines Dritten zu leben, also dann durch das PB sogar Nachteile hätte.

4.) Das ist so, weil das PB eben keine pauschale Leistung (z.B. je nach G d B o.ä.) ist, sondern sich lt. Gesetzestext an den jeweilig vorliegenden Bedürfnissen und Wünschen des einzelnen behinderten Menschen orientiert. Zudem wird das einmal bewilligte PB auch einer Bedarfsprüfung in gewissen jährlichen Abständen unterzogen, kann sich also auch verändern, wenn der Bedarf sich ändert.

Es ist wirklich schade, liebe Nele, daß Ihr diesbezüglich so verunsichert wurdet, statt auf die Möglichkeiten und Vorteile des PB aufmerksam gemacht zu werden! Ich rate Dir, an Deinem Plan festzuhalten und die Details in einer der gemeinsamen Servicestellen vor Antragstellung zu besprechen.

LG Cat
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: re Cat 15.11.2007 19:25 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo jkk,

mit dem antrag würde ich an deiner stelle wirklich noch bis januar 2008 warten. ich sagte ja bereits, daß dir dann persönliches budget gesetzlich zusteht, jetzt ist es noch eine "kann" - bestimmung. würde dein antrag jetzt abgelehnt, kannst du dir nicht sicher sein, ob du wirklich irgendein kriterium nicht erfüllst oder ob "man einfach keine arbeit mit dir haben möchte.
den allerersten antrag ans grundsicherungsamt kannst du bewusst einfach und sachlich halten, in etwa so:

"
Deine Adresse
ggf. Grundsicherungsnr.

Adresse Grundsicherungsamt
XXXXXXXX
XXXXX


Sehr geehrte Damen und Herren, Ort, Datum

Ich beantrage hiermit Persönliches Budget nach § 17 SGB IX.

Begründung:

Ich bin schwerbehindert und beabsichtige, meine Mobilität zu verbessern.


Bitte teilen Sie mir mit, wer in meinem Fall der zuständige Beauftragte ist und welche Unterlagen ggf. noch benötigt werden.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX XXXXXX <------ hier unterschreiben
Dein Name


Anlagen:

- Kopie aktueller Rentenbescheid
- Kopie Grundsicherungsbescheid
- Kopie Schwerbehindertenausweis



auch wenn ich dir gesagt habe, daß du die nachweise noch nicht bei der antragstellung brauchen wirst, empfehle ich dir dennoch, sie gleich mit einzureichen (spart evtl. zeit). ansonsten rate ich dir nach wie vor, eine servicestelle aufzusuchen, die dir evtl. noch ein paar tipps für deinen individuellen fall geben können.

lg cat

p.s. ich bin erstmal im urlaub (aber nicht sehr lange) smile
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: re Cat 12.11.2007 11:41 Forum: Rente, Pflege & Co.


nur kurz: gib nicht zu viel auf diese info bitte! wir haben mit dem persönlichen budget noch gar nicht die erfahrung, eine solche "allgemein gültige" aussage zu treffen. das persönliche budget ist nicht nur für berufstätige behinderte gedacht, sondern soll der selbstbestimmten teilhabe dienen! wahrscheinlich wird es eine weile dauern, dieses "versicherungsrechtliche denken" aus den köpfen zu bekommen Augenzwinkern. aber gut, wir halten jetzt einfach fest: der antrag geht ans grundsicherungsamt. bist du mit der servicestelle einen schritt weiter gekommen?

lg cat
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: re Cat 11.11.2007 10:49 Forum: Rente, Pflege & Co.


Ja, mach das und melde Dich einfach wieder, wenn Du dort angerufen hast!Es kann jedoch sein, daß ich erst am Dienstag dazu komme, zu antworten smilesmile
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: re Cat 08.11.2007 12:22 Forum: Rente, Pflege & Co.


Zitat:
Original von jkk
Hallo Cat, danke für deine antwort.
Mit dem abgeben des Antrags werde ich bis 08 warten, hier in Berlin ( Charlottenburg ) hab ich noch keine anlaufstelle gefunden, es soll aber in Kreuzberg / Friedrichshein eine geben. Nur weiß ich nicht ob die auch für mich zuständig ist. Ansonsten dachte ich, ich gehe dann damit zum Grundsicherungsamt (bekomme von dort schon etwas) oder zur Krankenkasse.
mfg jkk



hallo jkk,

wenn du die dir bekannte servicestelle in friedrichshain anrufst, kann man dir dort bestimmt sagen, wer für dich zuständig ist. hast du dort kein glück, bietet die interessengemeinschaft selbstbestimmt leben in deutschland e.v. ein beratungstelefon (bundesweit zum ortstarif) an. hier die tel.nr. 0180/2216621.


du kannst natürlich deinen formlosen antrag auch beim grundsicherungsamt oder der krankenkasse abgeben. diese wären dann verpflichtet, ihn an den zuständigen leistungsträger weiterzuleiten. dennoch halte ich die persönliche beratung in einer für dich zuständigen servicestelle für günstiger. ich schreibe dir noch etwas zur formulierung, habe nur gerade ganz wenig zeit.

lg cat
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: re Cat 07.11.2007 10:59 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo jkk,

kein problem Augenzwinkern! du kannst den antrag zunächst formlos (d.h., ohne ein bestimmtes formular zu verwenden) stellen. es gibt natütlich auch bereits vordrucke, aber ein solcher lohnt sich, denke ich, erst, wenn du gemeinsam mit der beratung (servicestelle!, siehe zitierter beitrag) dein ziel richtig formuliert und eingegrenzt hast. zunächst musst du einkommen, miete, versicherungen etc. nicht anführen, da im weiteren verlauf der antragstellung ohnehin die bedürftigkeit geprüft werden wird (es kann aber nicht schaden, wenn du dir die wichtigsten bescheide wie miete, rente, grundsicherung usw. schon einmal parat legst, so dass du sie gleich griffbereit hast).

bevor wir zur formulierung des antrages schreiten, meine frage: möchtest du diesen noch in diesem jahr stellen oder bis 2008 warten? hast du dich evtl. schon erkundigt, ob es bei euch bereits eine gemeinsame servicestelle gibt?

lg cat
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: re Cat 05.11.2007 16:07 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo jkk,

der erwähnte beitrag bezieht sich auf die erklärung des persönlichen budgets anhand eines praktischen beispiels. ich hatte hierzu den möglichen fall eines behinderten, der in eine eigene wohnung ziehen möchte, gewählt. du müsstest nun einfach alles, was ich zu antragstellung und weiterem verlauf bis zum erhalt des persönlichen budgets geschrieben habe, auf dich übersetzen. (in deinem falle dürfte alles weniger komplex zugehen, als im beispiel. es sei denn, du möchtest neben dem erwerb eines gebrauchten pkw noch andere dinge in deinem leben verändern - das könnte man dann bei der antragstellung gleich mit berücksichtigen.) für´s erste schlage ich aber vor, wir konzentrieren uns jetzt nur auf die sache mit dem auto, einverstanden?Augenzwinkern

hier nun der beitrag von mir:
Zitat:
Original von Cat
Hallo Lilie,

Ein Beispiel:

Herr X ist ein junger Mensch, schwerbehindert, und lebt bei seinen Eltern, die ihn pflegen, unterstützen und auch den Behördenkram erledigen. So weit, so gut, doch wie alle jungen Menschen möchte Herr X irgendwann auch ein eigenständiges Leben, unabhängig von der Obhut seiner Eltern, leben. Er sitzt im Rollstuhl, kann auch Arme und Hände kaum bewegen- wie soll das gehen: eigene Wohnung, Saubermachen, Wäsche waschen, Einkäufe, Behördenwege?Ein Pflegedienst, der 3x täglich vorbei kommt und das Nötige abarbeitet, wäre eine Option. Aber für unseren Herrn X, der sehr unternehmungslustig ist, auch mal abends länger ausgehen und deshalb nicht unbedingt morgens um 6 aus dem Bett heholt werden möchte, keine besonders gute. Herr X möchte ja das gerade nicht mehr: fremdbestimmt leben- er möchte selbstbestimmt leben. Also beantragt Herr X z.B. beim Sozialamt Persönliches Budget mit der Begründung, daß er ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben in einer eigenen Wohnung führen möchte. Anfangs wird er vielleicht Unterstützung durch einen sozialen Dienst, der ambulant betreutes Wohnen anbietet, benötigen. Sein Ziel ist es jedenfalls, möglichst ganz alleine klarzukommen und sein Leben in die "Hand zu nehmen".
Der von ihm anvisierte Leistungsträger prüft nun erstmal, ob er für den Antrag überhaupt zuständig ist oder ein anderer Leistungsträger zuständig ist. Ist dies der Fall, hat er diesem schleunigst den Antrag zu übermitteln. Der zuständige Leistungsträger, welcher damit zum sog. Beauftragten wird, prüft nun erstmal den Bedarf, den Herr X angegeben hat. Falls man sich unsicher ist, welcher Leistungsträger auf Anhieb der Richtige ist, kann man auch erst einmal eine gemeinsame Servivestelle aufsuchen und sich beraten lassen (zu finden bei den Trägern der Sozialversicherung).

Herr X wird nun zu einem Gespräch eingeladen, um zu klären, welche Leistungen in Form des PB erbracht werden können. Herr X wird sich bis dahin bereits Gedanken darüber gemacht haben (vielleicht mit Hilfe einer Beratungsstelle), wie er seinen Bedarf abgedeckt haben möchte. Bei ihm bietet sich am besten die Möglichkeit der Inanspruchname von Assistenzdiensten an. (Assistenten gehen im Gegensatz zu Pflegediensten nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen des Assistenznehmers vor. D.h., er entscheidet, zu welcher Uhrzeit er bspw. ins Bett gebracht oder geweckt und angekleidet werden möchte. Steht Wohnung sauber machen auf dem Plan des Assistenten und Herr X möchte unter keinen Umständen, daß auf seinem Schreibtisch Staub gewischt wird, hat sich der Assistent danach zu richten.) Herr X plant, seinen Tagesablauf mit einem festen Team von Assistenten zu bewältigen. Jeder Assistent verdient ...€ pro Stunde. Herr X hat also bereits eine grobe Vorstellung vom Umfang der Ausgaben, die er benötigen wird. Hinzu kommen noch Kosten für Fahrdienste und evtl. den Sozialpädagogen, der ihn anfangs unterstützt und begleitet.

Dies alles teilt er in diesem Gespräch dem Vertreter des Leistungsträgers (Beauftragter) mit.

Ist der Bedarf festgestellt, schließen beide Seiten die sog. Zielvereinbarung ab. In dieser wird genau festgehalten, wofür Herr X das PB verwenden möchte und was damit erreicht werden soll.

Herr X erhält einen Bescheid mit allen Einzelheiten zu seinem PB. Da er aufgrund seiner schweren Behinderung einen relativ hohen Bedarf hat, werden ihm 1000 €/monatl. PB bewilligt.

Nun muß Herr X diesen Betrag möglichst schlau verteilen. Sprich, welcher Anbieter von Assistenzdiensten ist preiswert und dabei qualitativ gut, welcher Assistent käme auch nachts, verlangt dafür aber mehr? Nehme ich den Behindertenfahrdienst, wenn ich mal ausgehen will oder biete ich meinem Kumpel Olli, der einen VW- Bus hat, einen kleinen Nebenverdienst an?Wo bekomme ich einen Sozialpädagogen her, der pro Stunde nicht zu viel verlangt und mich in der ersten Zeit ambulant beim Wohnen betreut?

Herr X sollte allerdings darauf achten, daß er belegen kann, wofür er sein PB verwendet hat. Er muß (noch)nicht auf Heller und Pfennig genau abrechnen, aber das Geld schon möglichst gemäß der getroffenen Zielvereinbarung einsetzen.

Nach 2 Jahren wird der Bedarf von Herrn X dann nochmal überprüft und ggf. neu ermittelt.

Ein paar Einschränkungen, die ich bei diesem "Bilderbuch - Beispiel" mal beiseite gelassen habe:

- momentan herrscht bei vielen potentiellen Leistungsträgern noch erschreckend viel Un - bzw. Nichtwissen bezüglich des PB vor; es ist also nicht gesagt, daß ab 01.01.08 plötzlich alle Anträge reibungslos bewilligt werden, selbst wenn der Bedarf unbestritten vorhanden ist
- manche Sozialämter bewilligen, um Kosten zu sparen, bevorzugt PB ausschließlich im Arbeitgebermodell (d.h. die Lohnbuchhaltung für Assistenten &Co. ist vom Behinderten selbst zu bewerkstelligen. "Wer´s nicht packt, kann eben kein PB bekommen..." ohne Worte...)
- es gründen sich hierzu bereits Vereine, die das Thema Assistenzdienste im Blick haben, informieren, beraten und Mut zum selbstbestimmten Leben zusprechen wollen: diese übernehmen dann in so einem Falle evtl. auch das mit der Lohnbuchhaltung


Also, kurz: das PB kommt und wenn schon nicht die Leistungsträger darauf vorbereitet sind, dann sollten wir es wenigstens sein!

Alle Infos nochmal mit schönen bunten Bildern, einfach und verständlich,
HIER!

(will damit niemandem zu nahe treten, ich find sowas nach allzu viel behörden- suaheli immer ganz erholsam ;-))


LG Cat


anbei noch ein paar links, unter welchen du dich zum persönlichen budget informieren kannst:

-das bundesministerium für familie und soziales zum persönlichen budget

-eine kleine info auf schwerbehinderung-aktuell.de

- und noch eine

wenn du noch fragen hast, frag ruhig! smile

lg cat
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

Antworten: 17
Hits: 1.480
Neuer Beitrag 05.11.2007 12:31 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo jkk,

ab 01.01.2008 gilt für ein gesetz, das es bereits gibt, (§17 SGB IX, "teilhabe behinderter menschen") eine neue gesetzliche regelung. diese besagt, daß von da an jeder behinderte mensch (so er bedürftig ist), das sog. persönliche budget beantragen und gerichtlich einklagen kann. das persönliche budget ist ein geldbetrag, den du dann zum zwecke eines bestimmten zieles (z.b. verbesserung der mobilität im alltag) selbstbestimmt einsetzen kannst.
ich habe dazu bereits einen ausführlicheren beitrag im geschützten bereich geschrieben, bist du dort bereits zugangsberechtigt? falls nicht, frag ruhig hier nach oder ich kopiere den beitrag einfach.

lg
cat
Thema: EU-Rente befristet
Cat

Antworten: 10
Hits: 1.212
RE: EU-Rente befristet 04.11.2007 11:38 Forum: Rente, Pflege & Co.


Zitat:
Original von Kevine
Darf ich fragen wegen welcher Beschwerden du in EU-Rente bist?


hallo kevine,

siehe hier smile

Zitat:
Original von Kevine
Zitat:
Medizinische Rehabilitation, die ich auch schon zweimal gestellt habe, wurden, mit der Begründung: "Ihre Erwerbsfähigkeit kann durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in absehbarer Zeit nicht wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden", abgelehnt.


Hast du als Rentner eine Reha-Maßnahme genehmigt bekommen? und von wem?


also das zitat stammte nicht von mir. ich habe seit bewilligung der eu - rente keine reha mehr gehabt.

lg cat
Thema: EU-Rente befristet
Cat

Antworten: 10
Hits: 1.212
RE: EU-Rente befristet 01.11.2007 20:20 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo kevine,

Zitat:
Original von Kevine


vielen Dank für deine Antwort. In welchen Abständen hast du die Anträge stellen müssen? Beim letzten Antrag hatte ich 1 1/4 Jahre bewilligt bekommen. Jetzt sind es 2 1/4 Jahre.


ja, so ähnlich waren die abstände bei mir auch.

Zitat:
Nun floskeln würde ich dies nicht nennen. Sicher müssen sie überprüfen, "es könnte ja sein", aber wenn der Gesundheitszustand sich nicht bessern läßt und sogar Gutachter bestätigen, daß es sich nicht mehr ändern läßt.


und genau dann sind das bei mir floskeln. gegen´s überprüfen hat ja niemand etwas, doch warum schlagen sich dann die ergebnisse solcher überprüfungen durch gutachter nicht in der begründung nieder?da ist es fast schon geschmacklos und nicht mehr nur ´ne floskel, jemandem, dem zuvor gutachterlich aussichtslosigkeit in puncto besserung bescheinigt wurde, zu erzählen, "ihre rente ist befristet, da sich da evtl. noch etwas bessern könnte". noch besser, bei mir stand im letzten bescheid, "da in absehbarer zeit damit zu rechnen ist...."
es ist recht erwähnenswert, daß mir im abschlußgespräch meiner letzten rehakur von einer sog. reha - ärztin geraten wurde, "vergeuden sie doch ihre zeit nicht mit physiotherapie, da passiert sowieso nichts mehr." (bei meiner diagnose pures gift!). und das von einer ärztin, die mich kein einziges mal angefasst, geschweige denn untersucht hatte, dort aber als "erfahrene oberärztin" auftrat....da regt sich bei mir zweifelhafte dankbarkeit, denn hätte die dame meinen fall nicht tatsächlich so gesehen, wäre mir nach dieser maßnahme keine eu - rente zuerkannt worden. nun stelle ich seit jahren immer wieder anträge auf weiterzahlung, die ständig befristet beschieden werden und was sagen mir die begründungen dieser befristung? ------->nichts! und was ist eine nichts sagende antwort? ----> eine floskel. warum steht da nicht, (wenn dem so ist) " eu - rente wird generell über so und so viel jahre nur befristet bewilligt..." man könnte in Widerpruch gehen, es genauer wissen wollen, hält aber die klappe, weil man froh ist, daß dort niemand auf den gedanken kommt, einen in eine kilometerlange schlange vor´s arbeitsamt dann mit 350 euro wieder nach hause zu schicken.



Zitat:

Ich bin jetzt 45 Jahre alt, vielleicht gibt es bis in 20 Jahren etwas, um den Gesundheitszustand bei mir zu verbessern. Jetzt im Moment würde ich nichts lieber tun, als wieder zu arbeiten. Zumindest stundenweise. Leider geht es nicht.


wer würde das nicht? genau deshalb kann ich solche bescheide nur noch als hohn für die betroffenen bezeichnen. wie es auf dem arbeitsmarkt derzeit aussieht, dürfte selbst der deutschen rv nicht entgangen sein.

lg cat
Thema: Eu - Rente (PKW)
Cat

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Neuer Beitrag RE: eu - rente (pkw) 01.11.2007 09:38 Forum: Rente, Pflege & Co.


hallo,

die rentenversicherung gewährt nur kfz- hilfe (das bedeutet übernahme d. kosten für die fahrschule und/oder den kauf eines kfz), wenn durch das auto die möglichkeit bestünde, daß du wieder (voll oder teilw.) erwerbsfähig wirst. ich hatte dasselbe problem bis vor einem jahr unter ähnlichen voraussetzungen wie du (nur ohne grundsicherung), musste allerdings auch noch die fahrschule machen.

wenn also die rv als kostenträger wegfällt, blieben noch kommunale sozialverbände (früher "kommunale wohlfahrtsverbände) oder stiftungen für behinderte menschen (z.b. otto perl stiftung). allerdings haben diese ihre bedingungen für die gewährung von kfz- hilfe mittlerweile verschärft. konkret heißt das, daß für eine solche hilfe das merkzeichen aG nötig ist - darunter gibt´s nichts.

bei mir war der pkw (automatik) zwar schon vorhanden, musste aber umgebaut werden. geringfügig zwar, aber die kosten überstiegen dennoch meine möglichkeiten. jemand von der eingliedrungshilfe kam dann auf die idee, den sozialen nachlassfond unserer stadt zu fragen und das hat funktioniert! fröhlich. in deinem fall empfehle ich dir, dich zu erkundigen (direkt bei der stadt oder über die eingliederungs-/behindertenhilfe)), ob es in deiner stadt auch so einen fond gibt (der besteht aus dem erbe gut betuchter verstorbener bürger, die keine erben haben und soll explizit für soziale zwecke eingesetzt werden).
dann stellst du einen formlosen antrag, begründest diesen kurz und wartest mal ab. sollte das nicht funktionieren, fällt mir nur ein, noch 2 monate zu warten, bis du 2008 persönliches budget rechtlich einklagbar beantragen kannst.

lg cat
Thema: EU-Rente befristet
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RE: EU-Rente befristet 31.10.2007 23:04 Forum: Rente, Pflege & Co.


Zitat:
Original von Kevine
Hallo zusammen,

ich habe jetzt zum dritten mal Antrag auf Weiterzahlung der EU-Rente gestellt. Heute habe ich meinen Bescheid der EU-Rente bekommen, der auf Zeit bis Ende 2009 läuft.

Die Begründung:

"Weil aufgrund der medizinischen Untersuchungsbefunde nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit behoben sein kann."

Im ersten Bescheid war die Begründung:

"Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."

Der zweite Bescheid

"Weil aufgrund der medizinischen Untersuchungsbefunde nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit behoben sein kann."
"Der Anspruch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist"

Jetzt drängt sich bei mir die Frage auf:

Wie beurteilt die Deutsche Rentenversicherung?

Erstens ruht mein Arbeitsverhältnis so lange, bis ich Rente auf Dauer bekomme und zweitens wurde von meinem Arzt ein Befundbericht angefordert, in dem zum wiederholten Mal bestätigt wird, daß sich meine Krankheiten nicht verbessern lassen (austherapiert).

Muß man den Antrag auf Weiterzahlung immer wieder, bis zum gesetzlichen Rentenalter, stellen?

Medizinische Rehabilitation, die ich auch schon zweimal gestellt habe, wurden, mit der Begründung: "Ihre Erwerbsfähigkeit kann durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in absehbarer Zeit nicht wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden", abgelehnt.

Was habt ihr für Erfahrungen mit befristeten Bescheiden, oder wie oft habt ihr schon Anträge auf Weiterzahlung stellen müssen?

Viele Grüße

Kevine


hallo kevine,

davon kann ich auch ein lied singen! 2009 dürfte bei mir so ungefähr der 6. oder 7. antrag auf weiterzahlung fällig sein. und das, obwohl mir mal ein gutachter beim 4. oder 5. mal prophezeit hatte, es würde nun wahrscheinlich in richtung dauerhafte rente gehen. die aufgezählten begründungen sind mir alle geläufig. allerdings vermute ich bald, daß "die" so eine interne regelung haben, gemäß der eine dauerhafte rente nicht unter einer bestimmten altersgrenze gezahlt werden soll (nach dem motto "der/die is noch jung, vielleicht stellt den/die noch einer ein.") anders kann ich mir diese floskeln auch nicht erklären. gerade in meinem fall geht man schon seit jahren nicht mehr von einer verbesserung, geschweige denn "behebung der erwerbsunfähigkeit" aus.

den antrag auf weiterzahlung mußt du so lange immer wieder stellen, bis die rente dauerhaft gezahlt wird, sprich, solange sie befristet bewilligt wird - schlimmsten falles tatsächlich bis zum eintritt ins rentenalter. das ist nicht nur nervig, sondern bringt auch nachteile, z.b., daß einem nur bei bezug einer unbefristeten rente zusätzlich grundsicherung erhalten kann.

ggf. sollte man, vor allem bei sehr niedriger rente, einen gesonderten antrag auf umwandlung in eine dauerrente stellen. allerdings weiß ich nicht, wie die sachlage ist, sollte man doch irgendwann einmal auf einen interessanten job stoßen, den man sich zutraut und wo die bedingungen stimmen (z.b. stundenweise).

lg cat
Thema: Erwerbsunfähigkeit lieg vor doch Annerkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht anerkannt???
Cat

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RE: Erwerbsunfähigkeit lieg vor doch Annerkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht annerkannt 31.10.2007 11:50 Forum: Rente, Pflege & Co.


Zitat:
Original von Cassiopeia711
ich habe keine rechtsschutzversicherung


dann steht dir trotzdem eine rechtsberatung zu. siehe biggi. allerdings wäre das die allerletzte option (aufwendig, langwierig und falls dort im amte "nur" jemand was verbummelt oder vergessen hat, erstmal noch nicht ganz angemessen).

vorab rate ich dir aber auch zu einer letztmaligen erinnerung/anfrage. so in dem wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

"Sie bearbeiten meinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter dem Aktenzeichen XXX seit dem XX.XX.XXXX. Bis heute habe ich trotz mehrmaligerAnfragen weder Nachricht noch einen bescheid dazu von ihnen erhalten.dies verstößt gegen § 88 SGG, wonach mein antrag bereits in angemessener frist hätte beschieden werden müssen. ich fordere ich sie hiermit letztmalig auf, mich über den derzeitigen stand des verfahrens zu informieren. sollte ich bis zum XX.XX.XXXX (
14 tage zeit lassen) keine nachricht, gehe ich davon aus, daß bezüglich meines antrages untätigkeit vorliegt und werde deshalb untätigkeitsklage einreichen.

m f g

XXXXXXXX"

wichtig: per einschreiben schicken!

lg cat
Thema: Berufliche Rehabilitation und persönliche Interessen
Cat

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RE: Berufliche Rehabilitation und persönliche Interessen 29.10.2007 13:00 Forum: Im Job


nachtrag:

Zitat:
Sozialgesetzbuch (SGB)
Neuntes Buch (IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 28 Abs. 1 G v. 7.9.2007 I 2246

SGB IX § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft


Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.


...was jetzt, wie beschrieben, nicht unbedingt etwas mit der tatsächlich stattfindenden berufl. reha zu tun haben muß. anmerken wollte ich jedoch noch unbedingt, daß mein beispiel selbstverständlich einen einzelfall darstellt. es muß natürlich nicht überall und bei jedem so laufen (wobei ich in besagtem bfw durchaus den eindruck hatte, daß dieses vorgehen nicht nur mich allein betraf). vielleicht hast du bei ganz anderen voraussetzungen mehr glück, rudolf, was ich dir wünsche!

lg cat
Thema: Ausbildung meines Sohnes - von Unglück
Cat

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Hits: 852
RE: Ausbildung meines Sohnes 29.10.2007 12:45 Forum: Im Job


du hast recht, solche aussagen gehen GAR NICHT. ein arztwechsel ist wohl angezeigt. daß die behinderung "nur" 30% betragen wird (was sich ja auch noch zeigen wird), ist lediglich relevant, wenn es um diverse vergünstigungen, rabatte und nachteilsausgleiche geht. für die eingliederungshilfe in sachen ausbildung zählt nur: ist er behindert, ja oder nein? vielleicht wird dein sohn nicht den geradlinigen weg zu seinem traumberuf gehen können, den er sich vorgestellt hat, aber grundlegend ist da noch nichts verloren. er hat ja eine starke mum an seiner seite . ich drücke euch die daumen, dein junge wird seinen weg gehen - mit deiner hilfe allemal.

ganz liebe grüße
cat
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