Thema: Anfrage |
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Hallo Eule,
klingt ein wenig lustig, ist es aber nicht!!!!
Dein Hausarzt hat eindeutig gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen!
Auf Grund eines telefonates darf er die Unterlagen nicht weiterleiten, auch nicht an einen "Amtskollegen". Nur eine schriftliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann zur Überlassung von Krankenunterlagen führen. Sonst kann demnächst auch Dein Seelsorger in Deine Krankengeschichte einsicht nehmen!
Krankenunterlagen sind dem Facharzt zuzusenden, die er dringend zur Therapie oder zur Diagnostik benötigt. Diese werden dann aber mit der Überweisung zur Verfügung gestellt, mit der Bitte um Rückgabe!!!
Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vor, sondern auch gegen Datenschutzbestimmungen. Stelle Deinen "Schmerztherapeuten" zur Rede. Das Ganze erscheint unseriös!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: bekomme ich recht |
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Hallo Birgitbln,
Recht bekommen ist immer eine Sache, die andere ist, Recht haben!
Du hastzwar Recht, aber Du bekommst es nicht immer. Hier hat Biggi zweifelsfrei recht mit der Behauptung: ohne Kämpfen gehtsin unserer Behördenwelt nicht!
Hol Dir bitte Beratung bei einem Fachanwalt (geht auch über Prozesskostenhilfe).
Deine KK wird sich sicherlich nur durch Zwang auf Orthopädisches Schuhwerk einlassen!
Nur nicht resignieren, denn dann hast Du verloren, bevor Du angefangen hast!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Brauche Hilfe bezüglich Integrationsamt, Arbeitsamt usw. und Kündigung wegen Krankheit |
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Hallo Kara,
viele Fragen auf einmal.
zu 1. ja: Widerspruch ist auf jeden Fall angezeigt! Bitte aber vorher die Begründung des IA genau durchlesen. Wenn dem AG eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, ist ein Widerspruch zwr angebracht aber hat keine Aussicht auf Erfolg!
zu 2: Auf jeden Fall anwaltliche Beratung einholen! Bei Aussicht auf Erfolg sofort über den Anwalt Kündigungsschutzklage einreichen (zumindest kann hierdurch eine Abfindung erstritten werden!
Nachteile beim AA sind in erster Linie nicht zu befürchten.
Traurig ist, dass nicht einmal Dein AG über weiter Erkrankungen informiert wurde. Auch für das IA wäre es in der Entscheidungsfindung von Vorteil gewesen über entsprechende Erkrankungen bescheid zu wissen!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Ablehnung wegen Behinderung |
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Hallo Löschi,
mal Vorsicht mit Anwalt (bin ich selber). Du schreibst ausdrücklich: " mündlich mitgeteilt"! Das heißt, es gibt mal wieder keine Beweise! Wäre auch ein blöder Arbeitgeber, der das schriftlich mitteilt!
Im Übrigen kann Dein Sohn bei gerechtfertigten Klagen auch einen Antrag auf Rechtsbeistand stellen! Zuständiges Gericht und ein Anwalt wird zu/beigeordnet! Gilt nicht nur im Sraf- sondern bei allen Gerichten! Hier trägt die Staatskasse die Kosten oder auch nur einen Teil!
Trotzdem: Vorsicht: Die Beweislast liegt hier beim Kläger!!! Hast Du keine Zeugen, zählt das gesprochene Wort nicht!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Befreiung Zuzahlung gesetzl. Krankenkassen |
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Hallo Meggi1,
Zuzahlungsbefreiung richtet sich nach dem Brottoarbeitsentgelt!
Befreiung liegt vor, wenn die Zuzahlung (Behinderte) 1% des Bruttoentgeltes im Jahr übersteigt. Bei Nichtbehinderten sind dies 2 %. Auch kronisch Erkrnkte fallen unter die 1% Regel!
Bitte daran denken: Alle Belege im Original über das gesamte Kalenderjahr sammeln, auch Praxisgebühren, Verbandsmittel und alle anfallenden Kosten für notwendige Heilmittel.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Hilfsmittel für Büro? |
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Hallo Cyriell,
da Du im öffentlichen Dienst bist und die SchwB beantragen willst, solltest Du dieses vorab erledigen. Sobald Du einen positiven Bescheid erhalten hast, ist es mit Sonderausstattung für Deinen Ag nicht mehr tragisch, da er kaum Kosten (weit unter 500 €) zu tragen hat. Das kann dann sehr einfach über das Integrationsamt geregelt werden, die aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Dich die entsprechenden Möbel finanzieren!
Zum anderen habt ihr ja wohl auch den Sicherheitstechnischen Dienst, dem auch der Betriebsärztliche Dienst angeschlossen ist. Ruf mal euren Sicherheitsbeauftragten an.
All die Stellen können aber erst wirklich etwas für Dich tun, wenn die Schwerbehinderung anerkannt ist!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Mobbing bewältigen |
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Hallo Westfale,
im Prinzip kannst Du Dich vorsorglich gar nicht schützen!
Wichtig ist, Deinem "Boss" klar und deutlich zu sagen, dass ein weiteres mobben seinerseits nicht von Dir hingenommen wird! Freundlich, aber bestimmt!!!
Weiterhin, es wurde schon mehrfach in Beiträgen darauf hingewiesen, unbedingt ein Mobbing Tagebuch führen! Genaue Anlässe, Bemerkungen ect. mit Datum und Uhrzeit so wie Bezug!
Schreibe bitte auch immer Zeugen des Vorfalls auf!
Weiteres findest Du unter der Rubrick Mobbing/Bossing hier im Forum!
Viele Grüße
Wolfgang
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Thema: Arbeitszeit reduzieren |
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Zitat: |
Original von alepan
Hallo,
ich wurde vor einem Jahr HIV positiv getestet, befinde mich im Stadium CDC C3. Aufgrund diverser Leiden habe ich einen Schwerbehindertenausweis GdB 100 erhalten. Meinem Arbeitgeber habe ich dies bisher nicht mitgeteilt, er weiss nur von einer schweren chronischen Erkrankung.
Ich habe relativ hohe Fehlzeiten, mich plagen oft körperliche Beschwerden und ich spiele mit dem Gedanken, die Arbeitszeit von bisher Vollzeit 39 Std./Woche zu reduzieren. D.h. ich würde gern (vorerst) weniger Arbeiten, ich merke, dass meine Arbeitsleistung nachlässt und es mir immer schwerer fällt, über 8 Stunden am Tag im Büro zu sitzen (z Bsp. Müdigkeit, Konzentrationsstörungen).
Wie gehe ich vor? Welche Möglichkeiten bestehen für mich als schwerbehinderter, die Arbeitszeit zu reduzieren? Mir welchen Einbußen muss ich rechnen? Wo und in welcher Form erhalte ich Unterstützung? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit Informationen und Tipps weiterhelfen kann. Vielen Dank!
Alepan |
Hallo alepan,
Möglichkeiten bestehen natürlich viele, aber ohne das Wissen Deines Arbeitgebers über eine Schwerbehinderung ist das Ganze sehr schwierig!
Du hast natürlich, wie jedermann einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung, aber
als Mensch mit einem Grad der Behinderung von 100, hast Du mehrfach Anspruch!
Dein AG wird sich nun aber darauf zurückziehen, dass er von dem GDB nichts wusste und entsprechend eine Reduzierung der AZ mit betrieblichen Gründen verweigern können!
Ich kenne weder Betrieb noch Größe, noch weiß ich ob Schwerbehinderten Vertretung vorhanden ist oder Betriebs- Personalrat.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Der rechtliche Rahmen bei Mobbing |
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Mobbing-Geschädigte können sich auf zahlreiche Grundrechte berufen und auch eine Reihe von arbeitsschutz-, zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen für sich in Anspruch nehmen.
An erster Stelle seien verfassungsrechtliche Grundsätze genannt, die Mobbing-Opfer schützen:
Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 2 GG: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Artikel 3 GG: Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Diskriminierungsverbot
Zivilrechtliche Ansprüche gegen MobberInnen können auf folgende Weise durchgesetzt werden:
- Unterlassungsklage nach § 1004 BGB
- Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung gem. § 823 BGB (Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet).
Mobbing kann auch strafrechtliche Tatbestände erfüllen:
- Beleidigung § 185 StGB
- Üble Nachrede § 186 StGB
- Verleumdung § 187 StGB
- Nötigung § 240 StGB
Gegen Mobbing im Kollegenkreis muss der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Arbeitsschutzrechte und seiner Fürsorgepflicht einschreiten. Tut er das nicht, oder ist der Arbeitgeber selbst der Mobbende (hier spricht man von Bossing) hat der Betroffene nach § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung bei vollen Bezügen!
Mit dem im Jahr 2002 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) veröffentlichten Mobbing-Report liegt erstmals repräsentatives Datenmaterial zu Umfang, Ursachen, Ablauf und Folgen von Mobbing vor. Die Ergebnisse zeigen, dass Mobbing tatsächlich ein alltägliches Phänomen ist:
11,3% aller Erwerbstätigen, fand der Mobbing-Report heraus, sind oder waren schon einmal von Mobbing betroffen - und wenngleich Mobbing in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Alter, Geschlecht, Position unterschiedlich häufig auftreten kann, gilt offensichtlich:
Keine Branche, keine Betriebsgröße kann vor Mobbing sicher sein.
Freundliche Grüße
Vorstand
Weitere Informationen zum Thema finden sich auch unter:
www.sozialnetz-hessen.de
www.inga.de
www.mobbing-zentrale.de
www.euro-antimobbing.org/
www.europarl.eu.int/workingpapers/soci/pdf/108 de.pdf
www.bmwa.de
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Thema: "Personalgespräch" |
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Hallo Kaffeekatze,
Deine Anregung eine Vertrauensperson bei "Chefgesprächen" hinzuzuziehen ist sehr gut!
Nicht jedoch der Hinweis auf den Personalrat!
Der Personalrat ist ein, von den Beschäftigten gewähltes Organ, dass die Interessen aller Beschäftigten, auch Schwerbehinderter, auf gesetzlichen Grundlagen basierend, zu Vertreten hat!!!!
Der Personalrat hat nicht die Interessen des Arbeitgebers zu vertreten und dient nicht im Zweifel als Zeuge für den AG, sondern immer für den Beschäftigten.
Plötzlich einberufene Gespräche mit der Chefetage muten häufig sehr brisnat an, sind aber oftmals (meine eigene Erfahrung aus elfjähriger Personalratsarbeit und Anwaltspraxis) eher als Strukturgespräche zu werten, die keine Arbeitsrechtliche Relevanz haben.
Dennoch gebe ich Dir in vollem Umfang recht, wenn Du sagst: immer zu Gesprächen mit Vorgesetzten eine Vertrauensperson mitzunehmen, wenn mehrere Personen an dem Gespräch teilnehmen.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Kündigungsschutzgesetz- Fragen, Dringend |
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Hallo Isis,
natürlich gilt das Kündigungsschutzgesetz für Dich, wie für jeden anderen Arbeitnehmer!
Auch das Schwerbehindertengesetz findet Anwendung!
Schon vor dem 25.10. kann ich Dir sagen, das die Anhörung / Güteverhandlung zu Deinen Gunsten ausgehen wird. Das Integrationsamt ist um Zustimmung auch von kleinen Unternehmen, die nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, zu bitten. Ohne die Zustimmung wird das Arbeitsgericht die Kündigung für unrechtmäßig erlären müssen.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Integrationsfachdienst IFD / SbV / Arbeitgeber |
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Hallo Westfale,
schön jemanden hier im Portal zu treffen, der auch ein Westfale ist (ich auch).
Leider sind Deine Informationen sehr dürftig. welche Art Diskriminierung? IFD hat Diskriminierung bestätigt? u.s.w.
Der IFD nimmt generell die Interessen des Betroffenen war und versucht zu gütlichen Einigungen zwischen Betroffenem und Arbeitgeber zu gelangen.
Tipps zu solchen Gesprächen gibt es grundsätzlich nicht.
Unklar ist auch, warum Dein AG so plötzlich in seiner Haltung Dir gegenüber abschwenkt? Deine Ausfallzeiten scheinen nach dem was ich lesen durfte nicht relevant zu sein. Gibt es in irgendeinem Arbeitsbereich bei Dir Minderleistungen, die den AG veranlassen, Dich in Deinem Verhalten zu kritisieren?
Für mich ist das Ganze sehr undurchsichtig.
In der Zeit bis zu diesem Gespräch gilt für Dich, Deine volle Arbeitsleistung unvermindert zur Verfügung zu stellen und auf Anspielungen Deines AG nicht anzusprechen und zu reagieren.
IFD und SBV werden sicher noch mit Dir ein Vorbereitungsgespräch führen (kenne ich zumindest aus meiner Personalratspraxis).
Lass Dich aber um Himmelswillen nicht durch das bevorstehende Gespräch aus der Ruhe bringen.
IFD und SBV sowie AG kochen auch nur mit Wasser!
Halt die Ohren Steif
Viele Grüße aus Lippstadt
Wolfgang
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Thema: Wer hat Erfahrung mit Stalking? |
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Ich finde die Idee gut, auch für Gäste diese Seite zu öffnen!
Wie Du selbst schreibst sind die Nachwirkungen von Stalking oft sehr gravierend. Menschen die geschädigt wurden, kappseln sich regelrecht ab und haben das Vertrauen in die Menschen um sie herum verloren.
Du schreibst ja auch, das gute im Menschen geht verloren! Wenn es so weit gekommen ist, steht man so ziemlich allein da und vergräbt sich in eine Scheinwelt in der nicht einmal mehr Verwandte und Freunde Platz finden!
Es wäre gut diese Seite für die Öffentlichkeit frei zu geben, da allein in der BRD ca. 250000 Menschen Opfer von Stalkern sind.
Deren Erfahrungen, Empfindungen und Ratschläge dürfen meiner Meinung nach nicht unveröffentlicht bleiben!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Distanzierung unter den Forenbeiträgen |
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Zitat: |
Original von Biggi0001
Muss leider sein - ist nicht persönlich gemeint, beruht auf diesem Urteil: http://www.foren-und-recht.de/urteile/La...g-20070427.html |
Hallo Biggi,
die Distanzierung ist nicht unbedingt rechtssicher. Hier muss mit Einschränkung auf den Haftungsausschluss hingewiesen werden.
Mein Textvorschlag (Rechtssicher):
Haftungsausschluss
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Bei Rechtsfragen oder medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte generell an einen Anwalt/Anwältin oder Arzt/Ärztin.
Wenn Du diesen Text auf die erste Seite des Portals stellst, kann Dir niemand mehr etwas. Die eingestellten Texte unter die einzelnen Einträge können entfallen.
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Thema: Ich stell mich dann mal vor..... |
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Tja, auch von mir ein herzliches Willkommen. Hier bist Du absolut richtig! Viele Freunde und Leidensgenossen mit Humor und und und.....
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Abendschule - Zweiter Bildungsweg |
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Liebe Chrissi,
nicht die Tageszeitungen sind zu aktivieren, hier muss die Öffentlichkeit durch andere Medien wachgerüttelt werden.
Du könntest hier z.B. RTL oder SAT1 kontaktieren, Deinen Fall schildern und dort auf eine Reaktion hoffen. Die greifen solche Diskriminierungen sehr gerne auf und versuchen zumindest Abhilfe zu schaffen!
Versuche auf den entsprechenden Seiten im Internet Kontakt herzustellen!
Nur nicht aufgeben!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Wer hat Erfahrung mit Stalking? |
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Hallo Biggi,
ist schade, dass sich so wenige hier auf dieser Seite beteiligen. Dein Tipp Trillerpfeife bei Telefonterror ist super. Eine Aufzeichnung von Telefongesprächen dagegen ist nicht immer möglich und wenn, dann Kostenintensiv. Die Lückenlose Aufzeichnung von Stalkangriffen ist natürlich empfehlenswert und bei Antrag auf einstweilige Verfügung unumgänglich! Bitte bei solchen Attacken generell einen Anwalt einschalten, da in diesem Forum lediglich Meinungen und eigene Erfahrungen zum Ausdruck gebracht werden können.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Thema: Wer hat Erfahrung mit Stalking? |
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Hallo Biggi,
Stalking ist mit die schlimmste Art Menschen in den Abgrund zu schicken. Unternehmen kann man gegen Stalker nur etwas mit gerichtlichen Schritten. Die Urteilslage ist hier jedoch mangelhaft. Hier bleibt nur der Weg der Unterlassungsklage. Erfolg im ersten Rechtsschritt: Auflagen an den Stalker (Abstand halten/ kein Telefon ect.) Leider sehr unbefriedigend.
Stalker können auch sehr agressiv werden (bei abweisung). Die eventuell gerufene Polizei kann dann nur einen vorrübergehenden Platzverweis aussprechen.
Schlimme Situation!!!
Liebe Grüße
und Kopf hoch, den kriegt man auch
Wolfgang
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Thema: Reduktion Arbeitszeit |
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Hallo Cyberoma,
Du hast in allen Dingen absolut Recht!
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch das Recht hat nach Behinderungen zu fragen (eine der wnigen erlaubten Fragen zu persönlichen Verhältnissen). Sollte dann eine Behinderung verschwiegen werden, kann der AG auch noch nach Jahren den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufkündigen (allgemeine Rechtssprechung).
Liebe Grüße
Wolfgang
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